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Unternehmensnachfolge: Corona-Hilfen?

Frage

Ich übernehme im Juli 2020 eine Konditorei mit Café und Belieferung eines Cafés in einem Krankenhaus. Das heißt, ich habe noch kein eigenes Gewerbe angemeldet. Habe ich einen Anspruch auf Corona-Hilfen oder spezielle Kredite, die mir den Start erleichtern würden? Da momentan nur der Laden-Verkauf möglich ist und alle Angestellten in Kurzarbeit sind und zurzeit auch noch nicht abzusehen ist, wann sich die Situation wieder ändert.

Antwort

Ihrer Anfrage entnehme ich, dass Ihr zu gründendes Unternehmen seine wirtschaftliche Tätigkeit noch nicht aufgenommen hat. Die von der Bundesregierung ergriffenen Unterstützungsmaßnahmen beziehen sich allerdings nur auf kleine Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe, die durch die Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Das ist bei Ihnen nicht der Fall.

Zur Finanzierung der mit der Gründung Ihres Unternehmens verbundenen Investitionen und Betriebsmittelbedarfe können Sie auf das Darlehensinstrumentarium der KfW (also des Bundes) und der NRW.Bank zurückgreifen. Bitte informieren Sie sich in der Förderdatenbank Bund, Länder und EU über die für Ihr Gründungsvorhaben relevanten Förderangebote. Ich empfehle Ihnen auch, Kontakt aufzunehmen mit der für Ihren künftigen Geschäftssitz zuständigen Industrie- und Handelskammer, um auch deren umfangreiches Informations- und Beratungsangebot in Anspruch nehmen zu können. Detailfragen zu den Fördermöglichkeiten beantworten Ihnen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Infotelefons für Mittelstand und Existenzgründung des BMWi unter der Telefonnummer 030-340 60 65 60.

Quelle: Holger Richter
BMWi-Förderberatung
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Tel.: 03018 615-8000
www.bmwi.de
Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr
April 2020

Tipps der Redaktion:

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