Um in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Arbeitsverhältnisse an die schlechtere oder schwankende Auftragslagen anzupassen, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung dem tatsächlichen Arbeitsanfall anpasst (Arbeit auf Abruf). Die Vereinbarung muss eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen.