Nebenerwerbsgründung

© Getty Images/MoMo Productions

Nebenerwerbsgründungen als Teilzeit- oder Kleinstunternehmen bieten eine gute Möglichkeit, eigene Ideen zu verwirklichen und trotzdem ausreichend Zeit für Beruf, Familie oder Ausbildung zu haben. Zudem bieten sich z.B. Nebenerwerbsgründungen an, um Ideen in einer ersten Phase zu testen und bei guter Entwicklung dann hauptberuflich selbstständig durchzustarten. Wichtig ist: Auch wenn die Selbstständigkeit nur im kleinen Rahmen geplant ist, nehmen Sie sich genügend Zeit, um sie sorgfältig zu planen.

Außerdem gut zu wissen: Nebenerwerbsunternehmerinnen und -unternehmer müssen beide Einkünfte zusammen versteuern, d.h. Angestellten-Einkünfte in der Anlage N (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit) und selbstständige Einkünfte in der Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) bzw. für Freiberuflerinnen und Freiberufler Anlage S (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit).

Übersicht: Tipps für Kleingründungen (PDF, barrierefrei)

IHK für München und Oberbayern: Gründung im Nebenerwerb

  
Vorheriges Kapitel: So geht's – GeschäftsideeNächstes Kapitel: So geht's – Businessplan