Als Freiberuflerin oder Freiberufler anmelden

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Für die Anmeldung als Freiberuflerin bzw. Freiberufler ist das Finanzamt Ihre erste Anlaufstelle. Hier müssen Sie sich spätestens vier Wochen nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit melden. Die Anmeldung ist theoretisch formlos möglich, in der Regel muss aber via ELSTER der „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ausgefüllt werden. Haben Sie diesen übermittelt, erhalten Sie vom Finanzamt eine Steuernummer. Das Finanzamt prüft, ob Ihre freiberufliche Tätigkeit kammerpflichtig ist. Ist sie das, müssen Sie die entsprechenden Qualifikationsnachweise bei der Standeskammer vorzeigen. Freiberuflerinnen und Freiberufler ohne kammerpflichtige Tätigkeit müssen ihre Qualifikationsnachweise beim Finanzamt erbringen.

Außerdem gut zu wissen: Freiberuflerinnen und Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer, sondern lediglich Einkommensteuer und Umsatzsteuer. Auch bei der Buchführung werden Freiberuflerinnen und Freiberufler entlastet, denn dem Finanzamt reicht eine einfache Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Darin werden die Einnahmen eines Jahres den betrieblichen Ausgaben gegenübergestellt. Die Differenz ergibt das zu versteuernde Einkommen.

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