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Gewerbeamt

Einleitung

Gewerbliche Gründerinnen und Gründer müssen ihr Vorhaben beim Gewerbeamt der Gemeinde bzw. Stadt, in der der Betrieb eröffnet wird, anmelden.

Dazu benötigen Sie

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • je nach Tätigkeit (z.B. Gastronomie), eine Erlaubnis oder Genehmigung
  • eine Handwerkskarte, falls Sie einen Handwerksbetrieb gründen
  • eine Gewerbekarte für die Gründung eines handwerksähnlichen Betriebs
  • einen Handelsregisterauszug, falls das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist
  • eine Aufenthaltsgenehmigung, die die Erlaubnis beinhaltet, eine selbständige gewerbliche Tätigkeit auszuüben, falls Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
  • und zehn bis 40 Euro für die Anmeldegebühr
  • ggf. ist ein Führungszeugnis oder die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister erforderlich

Die Art der gewerblichen Tätigkeit sollten Sie möglichst genau beschreiben. Auch beim Unternehmensnamen gibt es Vorschriften. Die Bearbeitung einer Gewerbeanmeldung dauert in der Regel nur wenige Tage. Darüber hinaus müssen Gewerbetreibende innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung bzw. Aufnahme ihrer Tätigkeit den ausgefüllten „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ an ihr Finanzamt übermitteln. Freiberufler melden kein Gewerbe an, sondern wenden sich ausschließlich an ihr Finanzamt.

Das Gewerbeamt informiert automatisch folgende Behörden, um Sie dort anzumelden: zuständige Berufsgenossenschaft, Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK), Amtsgericht (Handelsregister), das Gewerbeaufsichtsamt (zuständig für den Arbeits- und Gesundheitsschutz Ihrer Angestellten und Kunden; überprüft z.B. Öfen, Getränkeausschank). Gehen Sie auf Nummer sicher und prüfen Sie nach, ob alle genannten Stellen auch tatsächlich informiert wurden.

Das müssen Sie wissen, bevor Sie zum Gewerbeamt gehen

Was für ein Unternehmen gründe ich?

Beispiel: Gründung eines Cafés. Gründen Sie ein Café mit Sitzmöglichkeiten, Ausschank, Außerhausverkauf?
Je nach gastronomischer Ausrichtung hat dies z.B. Auswirkungen auf Räumlichkeiten (Toiletteneinbau u.a.). Erkundigen Sie sich am besten vor der Gewerbeanmeldung bei Ihrem Branchenverband und/oder der Kammer, welche Auflagen mit Ihrem Vorhaben verbunden sind.

Brauche ich für meine unternehmerische Tätigkeit eine Erlaubnis?

Gewerbeanmeldungen lassen sich in zwei Gruppen unterteilen:

1. Erlaubnisfrei: Wenn Sie ein erlaubnisfreies Gewerbe anmelden, wird Ihnen die Anmeldung vom Gewerbeamt innerhalb von wenigen Tagen bestätigt.

Einschränkung: Wird ein überwachungsbedürftiges Gewerbe (z.B. Auskunftei, Detektei, Ehevermittlung, Alt- und Gebrauchtwarenhandel, Reisebüro; siehe § 38 Gewerbeordnung) ausgeübt, müssen Sie die folgenden Unterlagen selbst beantragen und der Gewerbeanmeldung beifügen:

  • polizeiliches Führungszeugnis („zur Vorlage bei Behörden") sowie
  • Auszug des Gewerbezentralregisters (Gab es in der Vergangenheit Verstöße gegen die Gewerbeordnung? Wurden bereits Bußgelder verhängt? Wurde die Ausübung des Gewerbes untersagt?). Auch wenn das Gewerbeamt eine Anmeldebestätigung bereits zugeschickt hat, kann das Gewerbe im Nachhinein untersagt werden, wenn Zweifel an der persönlichen Zuverlässigkeit der Gründerin bzw. des Gründers bestehen.

2. Erlaubnispflichtig: Erlaubnispflichtige Gewerbe können nur mit einer Zulassung begonnen und ausgeübt werden. Die Erlaubnis muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Sie hängt - je nach Gewerbe - von verschiedenen Nachweisen ab, die der Gründer selbst beibringen muss. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrer IHK, welche Erlaubnisse, Zulassungen und anderen Genehmigungen Sie für Ihre unternehmerische Tätigkeit benötigen.

Wo gründe ich?

Sie können nicht überall jedes Gewerbe ausüben. In reinen Wohngebieten sind zum Beispiel nur kleine Läden und nicht störende Handwerksbetriebe zur Deckung des täglichen Bedarfs zugelassen. Wenn Sie Ihre Wohnung überwiegend als Büro nutzen, kann dies eine unzulässige Zweckentfremdung sein und muss vom Wohnungsamt geprüft werden. Hilfestellung bei diesen Fragen bieten Ihnen die Kammern und die kommunalen Wirtschaftsförderungen.

Zeit einplanen

Unterschätzen Sie die Anzahl notwendiger Erlaubnisse und Genehmigungen und den damit verbundenen Aufwand nicht. Kümmern Sie sich rechtzeitig um diese Formalitäten, damit sich Ihre Existenzgründung wegen fehlender Genehmigungen nicht verzögert.

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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