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Einzelunternehmen

Einleitung

Ein Einzelunternehmen entsteht automatisch, wenn Sie sich als Gewerbetreibender oder Freiberufler allein selbständig machen. Diese Rechtsform eignet sich zum Einstieg.

Mann arbeitet an weißem Laptop.

Startkapital

Sie entscheiden selbst, wie viel Startkapital Sie mit einbringen. Planen Sie für Ihre unternehmerische Aufbauphase auf jeden Fall eine finanzielle Reserve ein.

Gründung

Die Gründung eines Einzelunternehmens ist einfach. Es entsteht, indem

  • gewerbetreibende Kaufleute beim Gewerbeamt ihre Tätigkeit anmelden und ihr Unternehmen durch einen Notar ins Handelsregister eintragen.
  • Kleingewerbetreibende ihre Tätigkeit beim Gewerbeamt anmelden. Kleingewerbetreibenden steht es frei, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen, wenn Sie dadurch einen solideren Firmenauftritt erwirken wollen. Mit dem Eintrag ins Handelsregister übernehmen Sie alle Rechte und Pflichten von Kaufleuten.
  • Freiberufler eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen und ihre Selbständigkeit dort anzeigen.
  • sowohl Gewerbetreibende als auch FreiberuflerInnen innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung bzw. Aufnahme ihrer Tätigkeit den ausgefüllten „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ an ihr Finanzamt übermitteln.

Einzelunternehmer müssen ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben.

Unternehmensbezeichnung

Kleingewerbetreibende die nicht im Handelsregister eingetragen sind, können eine Fantasie-, Branchen oder Tätigkeitsbezeichnung für ihr Geschäft führen. Die Industrie- und Handelskammern empfehlen allerdings, stets mit dem Vor- und Nachnamen aufzutreten, auch wenn dazu keine gesetzliche Verpflichtung besteht. Im Geschäftsverkehr (auf Briefen, Rechnungen, im Impressum o.ä.) muss in jedem Fall neben der Geschäftsbezeichnung oder am Seitenende der Vor- und Nachname und eine ladungsfähige Anschrift angegeben werden. Bei Kommunikation und Handel im Internet sind zudem die Regelungen des IT-Rechts zu beachten.

Gewerbetreibende, die im Handelsregister eingetragen sind, können ihren Vor- und Nachnamen im Unternehmensnamen führen, müssen aber nicht. Möglich ist auch ein reiner Branchen-, Sach-, Personen oder Phantasiename.
Beispiele: Müllers Buchhandel e.K., Pension Abendstern e.K., Sisyphos e.Kfr.

Unternehmensführung

Als Inhaberin oder Inhaber eines Einzelunternehmens entscheiden Sie allein über alle Belange des Unternehmens und tragen dafür die Verantwortung. Als Kaufmann oder Kauffrau sind Sie zur doppelten Buchführung verpflichtet. Freiberufler und Kleingewerbetreibende sind nicht buchführungspflichtig. Für sie ist die einfache Buchführung empfehlenswert.

Haftung

Sie haften unbeschränkt und unmittelbar mit Ihrem Geschäfts- und Privatvermögen bis zu den gesetzlich festgelegten Pfändungsgrenzen. Überlegen Sie, wie groß ihre unternehmerischen Risiken sind. Haben Sie zum Beispiel mit vielen kleinen Beträgen zu tun, können Sie gegebenenfalls auch mit einem Teil Ihres Privatvermögens für Schulden geradestehen. Gehen bei Ihnen öfter größere Beträge "über den Tisch", sollten Sie eine Rechtsform mit beschränkter Haftung gründen, zum Beispiel eine GmbH oder UG. Denken Sie auch immer daran, sich über geeignete betriebliche Versicherungen für den Schadensfall abzusichern.

Steuern

Steuerrechtlich erzielen Sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus freiberuflicher Tätigkeit. Als Gewerbetreibender müssen Sie Gewerbesteuer, Einkommensteuer, den Solidaritätszuschlag, Lohnsteuer und Umsatzsteuer abführen. Für Freiberufler entfällt die Gewerbesteuer. Für alle entstehenden Schulden, d.h. auch für Steuerschulden, müssen Sie als Betriebsinhaber mit Ihrem gesamten Vermögen einstehen.

Rechtsformen vergleichen

Welche Rechtsform für Sie geeignet ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidungshilfe erhalten Sie auf der Seite Rechtsformen auf einen Blick sowie anhand der Übersicht: Rechtsformen (PDF, 547  KB).

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
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