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25.09.2014 -

Gewerbesteuer

Einleitung

Unternehmen in Handel, Handwerk, Dienstleistung und Industrie sind gewerbesteuerpflichtig. Freie Berufe müssen keine Gewerbesteuer abführen.

Die Gewerbesteuer ist abhängig vom Gewerbeertrag eines Betriebes. Je nach Kommune gelten unterschiedliche sog. Hebesätze, die die Grundlage für die Berechnung der Gewerbesteuer bilden. Die Hebesätze deutscher Städte mit über 50.000 Einwohnern finden Sie auf den Internetseiten des Deutschen Industrie- und Handelskammertages DIHK. Die Hebesätze kleinerer Gemeinden stehen auf den Internetseiten der regionalen Industrie- und Handelskammern. Nicht selten gelten selbst für unmittelbar benachbarte Standorte deutlich unterschiedliche Konditionen. Natürliche Personen und Personengesellschaften können einen Freibetrag von 24.500 Euro pro Jahr geltend machen.

Gewerbesteuer abführen

Gewerbesteuer müssen Sie pro Quartal i.d.R. an Ihre Gemeinde vorauszahlen. Eine Jahresabrechnung der Gewerbesteuer erfolgt mit Ihrer Gewerbesteuererklärung. Als spätester Abgabetermin für die Gewerbesteuererklärung gilt der 31. Juli des Folgejahres. Wird die Steuererklärung durch einen Steuerberater angefertigt, verlängert sich die Abgabefrist bis Ende Februar des Zweitfolgejahres. Die Gewerbesteuererklärung geben Sie bei Ihrem Finanzamt ab. Dieses setzt den Gewerbesteuermessbetrag fest und informiert die Gemeinde. Von der Gemeinde erhalten Sie dann den Gewerbesteuerbescheid.

Hinweis:
Die Gewerbesteuer darf nicht als Betriebsausgabe bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer abgesetzt werden.

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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