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09.09.2014 -

Ausgründung

Einleitung

Wenn sich einzelne Mitarbeiter oder die Abteilung eines Unternehmens, einer Hochschule oder einer Forschungseinrichtung selbständig machen, spricht man von einer Ausgründung oder Outsourcing.

Gründe dafür können sein, die betreffenden Aufgaben (z.B. Buchhaltung, Marketing, Versand) effektiver zu organisieren, Kosten zu sparen, Führungskräfte zu motivieren, die intern keinen Aufstieg auf der Karriereleiter mehr sehen, oder auch zusätzliche Innovationen zu mobilisieren.

Unternehmensabteilungen outsourcen

Die Leistungen, die von der betreffenden Abteilung im alten Unternehmen erwartet wurden, muss nun das neue Unternehmen erbringen. Da ein Auftrag und ein Auftraggeber bereits vorhanden sind, kann dies eine erfolgversprechende Geschäftsidee sein: vor allem für die betreffenden Mitarbeiter, aber auch für externe Gründerinnen und Gründer. So können z.B. die ehemaligen Angestellten aus der Marketing-Abteilung eine selbständige Werbeagentur gründen und die Mitarbeiter der Personalabteilung eine Personalberatung eröffnen.

Forschungsergebnisse verwerten

Ausgründungen aus Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen werden durch Professorinnen und Professoren oder wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umgesetzt. Sie machen sich mit ihren Forschungsergebnissen und der daraus entwickelten Geschäftsidee selbständig. Dafür muss sichergestellt sein, dass die Hochschule bzw. das Institut die Forschungsergebnisse zur wirtschaftlichen Verwertung freigibt. Grundlage hierfür bildet das Arbeitnehmererfindungsgesetz.

Die Zusammensetzung des Gründungsteams, die Qualität des Businessplans, die Marktfähigkeit der Produkte und ein angemessenes Finanzierungskonzept sind entscheidend für den Erfolg der Ausgründung. Technologie oder naturwissenschaftlich orientierte Gründerinnen und Gründer sollten daher mindestens einen Partner ins Gründungsteam holen, der entsprechende kaufmännische Kenntnisse und idealerweise unternehmerische Erfahrungen besitzt.

Förderung innovativer Gründungsvorhaben

Bund und Länder fördern innovative Gründungsvorhaben. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unterstützt beispielsweise Gründungen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit dem Förderprogramm EXIST – Existenzgründungen aus der Wissenschaft.

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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