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09.09.2014 -

Studierende

Einleitung

Nicht selten machen sich Studierende schon während ihres Studiums mit einem kleinen Start-up beruflich selbständig. Dabei haben sie alle Möglichkeiten (z.B. Inanspruchnahme von öffentlichen Förderdarlehen) und alle Pflichten (z.B. Steuerpflicht) wie jeder andere Existenzgründer auch. Der "Studentenstatus" bringt allerdings einige Besonderheiten mit sich.

Dabei haben sie alle Möglichkeiten (z.B. Inanspruchnahme von öffentlichen Förderdarlehen) und alle Pflichten (z.B. Steuerpflicht) wie jeder andere Existenzgründer auch. Der "Studentenstatus" bringt allerdings einige Besonderheiten mit sich.

Sozialversicherung

Die meisten Studenten sind bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres (ggf. um die Dauer der gesetzlichen Dienstpflicht verlängert) über ihre Eltern familienversichert und zahlen daher keine Beiträge. Dies kann unter den folgenden Voraussetzungen auch so bleiben:

  • Die selbständige Tätigkeit darf nicht hauptberuflich ausgeübt werden (nicht mehr als 20 Stunden pro Woche). Hauptberuflich bedeutet u.a., dass der Zeitaufwand für die berufliche Tätigkeit deutlich höher ist als für das Studium. Die Krankenkasse entscheidet darüber, ob es sich um eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit handelt oder nicht. Sie sollte daher frühzeitig über die Selbständigkeit und auch später regelmäßig über die Einkommensentwicklung (z.B. durch Vorlage eines Einkommensteuerbescheids) informiert werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Familienversicherung zu einem späteren Zeitpunkt rückwirkend beendet wird.
  • Die Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit dürfen nicht mehr als 470 Euro (Stand: 2021) betragen, ansonsten endet die beitragsfreie Familienversicherung.
  • Wer BAföG erhält, darf mit seinem Start-up im Bewilligungszeitraum (12 Monate) nicht mehr als 4.400 Euro verdienen. (Die Einnahmen berechnen sich bei der selbständigen Tätigkeit nach dem Einkommensteuerrecht.) BAföG zählt nicht zum Gesamteinkommen!

Hauptberuflich Selbständigkeit

Wenn Sie Ihre Selbständigkeit trotz Studium hauptberuflich ausüben, sind Sie weder über die Familienversicherung noch über die Pflichtversicherung für Studenten abgesichert. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, sich entweder bei der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig zu versichern oder in eine private Krankenversicherung zu wechseln.

Zurück in die Familienversicherung

Wer seine Selbständigkeit wieder aufgeben möchte, kann während des Studiums wieder in die Familienversicherung der Eltern aufgenommen werden. Voraussetzung: das 25. Lebensjahr ist noch nicht vollendet (ggf. um die Dauer der gesetzlichen Dienstpflicht verlängert) und die Einkommensgrenze wird nicht überschritten.

Beratung

Viele Hochschulen bieten Informationen, Workshops und Beratung für gründungsinteressierte Studenten und Absolventen an. Das BMWK-Förderprogramm „EXIST - Existenzgründungen aus der Wissenschaft“ bietet zum Beispiel einen Überblick über die EXIST-Gründungsnetzwerke an.

Förderung für Start-ups

Speziell für innovative technologieorientierte und wissensbasierte Start-ups gibt es das EXIST-Gründerstipendium und EXIST-Forschungstransfer. Es richtet sich an Studenten, Hochschulabsolventen und Wissenschaftler.

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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