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18.09.2014 -

Beteiligungskapital

Einleitung

Beteiligungskapital, Wagniskapital, Risikokapital oder auch Venture Capital.

Junge Frau lächelt ihr Gegenüber an.

Bei einer Finanzierung über Beteiligungskapital kaufen Investoren Anteile an einem Unternehmen. Einige der Investoren stehen der Unternehmensführung darüber hinaus mit ihrem unternehmerischen Know-how zur Seite. Ziel des Engagements ist es, den Wert des Unternehmens zu steigern. Ein Investor oder eine Beteiligungsgesellschaft erzielt dann ihren Gewinn aus der Wertsteigerung der Anteile, wenn diese wieder verkauft werden.

Beteiligungskapital für junge Unternehmen

Gründerinnen und Gründer bzw. junge Unternehmen, die ein Bank- oder Förderdarlehen beantragen, benötigen dafür Sicherheiten und einen angemessenen Anteil an Eigenkapital. Fehlen beide oder reichen sie aus Sicht der Bank nicht aus, stehen die Kreditverhandlungen meist vor dem "Aus". Kann die Bank das Risiko nicht einschätzen, weil die Geschäftsidee zu innovativ und der Kapitalbedarf zu hoch sind, haben Gründerinnen und Gründer ebenfalls "schlechte Karten". Private oder institutionelle Wagniskapitalgeber, die sich mit ihrem Kapital an jungen Unternehmen beteiligen, erwarten keine Sicherheiten und sind in der Regel offen für neue Geschäftsideen. Entscheidend sind für sie allerdings ein überzeugender Businessplan bzw. Business Model Canvas und die Qualifikation der Gründerin und des Gründers.

Vorteile von Beteiligungskapital

Der Vorteil von Beteiligungskapital ist nicht nur, dass keine Sicherheiten gestellt werden müssen. Darüber hinaus wird auch die Eigenkapitalbasis des Unternehmens gestärkt, denn Beteiligungskapital erscheint in der unternehmerischen Buchhaltung als Eigenkapital. Eine höhere Eigenkapitalquote erleichtert die Kreditaufnahme bei der Bank und öffnet damit die Tür für zusätzliches Kapital. Nicht zuletzt profitieren (junge) Unternehmen auch vom Know-how und den Netzwerken des Kapitalgebers.

Stille und offene Beteiligungen

Eine Beteiligung ist nichts anderes als Eigenkapital, das dem Start-up von Beteiligungsgesellschaften oder außenstehenden Privatpersonen zur Verfügung gestellt wird; Investoren beteiligen sich entweder über eine stille oder über eine offene Beteiligung. Der Unterschied ist: Der stille Gesellschafter leistet eine Einlage in das Unternehmensvermögen, erwirbt aber keine Anteile. Die Geschäftsleitung bleibt in der Hand der Gründer. Bei einer offenen Beteiligung wird der Investor auch nach außen hin erkennbarer Gesellschafter oder Aktionär an einem Start-up und erhält damit neben einer Gewinnbeteiligung auch Mitsprache- und Informationsrechte.

Anbieter von Beteiligungskapital

Je nach Branche, Renditeerwartung und Kapitalbedarf gibt es unterschiedliche Kapitalgeber.

  • Mittelständische Beteiligungsgesellschaften (MBGen)
    Gesellschafter sind Kammern, Verbände und Banken, die keinen Einfluss auf die laufende Geschäftsführung nehmen. Als neutrale Kapitalgeber beteiligen sich MBGen branchenübergreifend und langfristig. Die MBGen sind in allen Bundesländern vertreten und engagieren sich meist in Form einer stillen Beteiligung. Viele bieten auch Sonderprogramme für Gründerinnen und Gründer an. Die MBGen nehmen auch die Anträge für den Mikromezzaninfonds entgegen.
  • Business Angels
    Sie beteiligen sich mit ihrem Kapital in der Frühphase von innovativen und wachstumsstarken Start-ups. Bei Business Angels handelt es sich um erfahrene Manager oder Unternehmer, die ihr privates Kapital, ihr betriebswirtschaftliches und fachliches Know-how sowie ihr Kontaktnetzwerk in junge Unternehmen einbringen. Business Angels sind häufig in Netzwerken organisiert, die zum Teil bundesweit, zum Teil regional arbeiten.
  • private Kapitalbeteiligungsgesellschaften oder Venture Capital Gesellschaften. Venture-Capital- oder auch Wagniskapitalgesellschaften werden von Pensionsfonds und Versicherungen finanziert. Sie beteiligen sich an jungen wachstumsstarken Start-ups mit dem Ziel, nach vier bis sieben Jahren mit einer hohen Rendite wieder aus dem Unternehmen auszusteigen. Die Beteiligung erfolgt entweder über eine stille, meistens jedoch über eine offene Beteiligung oder in einer Kombination aus beidem. Anträge für das ERP-Beteiligungsprogramm werden übrigens auch über eine private Kapitalbeteiligungsgesellschaft gestellt.
  • coparion
    Der Ko-Investmentfonds coparion beteiligt sich an kleinen innovativen Tech-Unternehmen, die nicht älter als zehn Jahre sind. Sie sollten über ein überdurchschnittliches Wachstumspotenzial verfügen und bereits erste Umsätze, Schlüsselkunden oder eine erfolgreiche Produkteinführung vorweisen. Pro Unternehmen können bis zu zehn Millionen Euro investiert werden. Voraussetzung für das coparion-Engagement ist, dass sich private Investoren mit mindestens dem gleichen Volumen und zu wirtschaftlich gleichen Konditionen („pari passu“) an der Finanzierungsrunde beteiligen.
  • High-Tech Gründerfonds
    Der überwiegend öffentlich geförderte High-Tech Gründerfonds ist speziell auf die Frühphasenfinanzierung innovativer Start-ups ausgerichtet, die damit ihr Forschungs- und Entwicklungsvorhaben über die bis zur Bereitstellung eines Prototypen bzw. eines "proof of concepts" bis hin zur Markteinführung weiterentwickeln können. Neben dem Startkapital erhält das Gründungsteam ein begleitendes Coaching.
  • Deutsche Börse Venture Network möchte die Rahmenbedingungen für junge Wachstumsunternehmen verbessern, um ihnen die Kapitalaufnahme - einschließlich eines möglichen Börsengangs - zu erleichtern. Es bahnt daher Finanzierungsrunden mit internationalen Investoren an und bietet umfangreiche Trainings- und Networking-Veranstaltungen.
  • Einzelne Bundesländer haben spezielle förderorientierte Beteiligungsgesellschaften aufgelegt, um Beteiligungskapital für junge Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Bitte informieren Sie sich auf den Webseiten der jeweiligen Förderinstitution ihres Bundeslandes (Investitionsbanken u.a.).
  • Crowdinvestment
    Investoren und/oder Kleinanleger informieren sich auf speziellen Internetplattformen über die Geschäftsmodelle von jungen Unternehmen, wählen eines davon aus und beteiligen sich mit relativ kleinen Beträgen. Sie erhalten dafür einen Anteil am Gewinn oder Unternehmenswert. Zum Teil werden die Beteiligungen gebündelt, so dass die Start-ups nur einen einzigen Beteiligungsvertrag mit den Betreibern der Online-Plattform abschließen. Das Procedere unterscheidet sich von Plattform zu Plattform, genauso wie die Zielgruppen, die die Betreiber ansprechen. Gemeinsam ist ihnen, dass die Gründungskonzepte vorab von den Betreibern geprüft werden.

TIPP: INVEST - Zuschuss für Wagniskapital

Der Zuschuss des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz unterstützt und motiviert private Investoren – insbesondere Business Angels –, sich mehr noch als bisher für junge innovative Unternehmen zu engagieren. Im Rahmen der Antragstellung wird dem kapitalsuchenden Start-up die Förderfähigkeit für den Zuschuss bescheinigt. Diese Bescheinigung kann für die Investorenakquise eingesetzt werden. Damit vergrößern sich die Chancen für das Unternehmen, eine Finanzierung über Wagniskapital zu erhalten. Der Antrag wird beim gestellt. Start-ups, deren Innovativität und Förderfähigkeit durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bescheinigt wurde, können sich in einer Datenbank auf der des Bundeswirtschaftsministeriums listen lassen. Start-ups, die auf Investorensuche sind, haben so die Möglichkeit, sich mit allen wesentlichen Informationen zu präsentieren und Investoren auf sich aufmerksam zu machen.

Beteiligungskapitalgeber finden

Gründungsvorhaben sowie Unternehmerinnen und Unternehmer müssen mit den Erfolgsaussichten ihres Vorhabens überzeugen.

Wahllose "Rundschreiben" an Beteiligungsgesellschaften sind auf jeden Fall der falsche Weg. Der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften bietet beispielsweise auf seiner Website eine gezielte Suche innerhalb seiner Mitglieder und eine Online-Beteiligungsanfrage für Kapitalsuchende an. Junge Unternehmen, die einen Business Angel suchen, finden hilfreiche Informationen auf der Webseite des Business Angels Netzwerks Deutschland e.V. Für die Kontaktaufnahme zu den über 40 Business Angels Netzwerken steht ein sogenannter "One Pager" im Internet zur Verfügung.

Vor allem im Hightech-Bereich erhalten junge Unternehmern immer wieder die Gelegenheit, ihr Vorhaben vor potenziellen Investoren vorzustellen.

Unterstützung beim Beteiligungsvertrag

Wann werden die einzelnen Tranchen der vereinbarten Beteiligungssumme ausgezahlt? Welche Bedingungen sind daran geknüpft? Welche Rechte und Pflichten obliegen dem Unternehmer und der Beteiligungsgesellschaften? Wann erfolgt die Auszahlung? Wie sieht der Ausstieg des Investors aus dem Unternehmen aus? Diese und weitere Fragen sind Bestandteil eines Beteiligungsvertrags und sollten in jedem Fall mit Unterstützung eines spezialisierten Rechtsanwalts und Steuerberaters geklärt werden. Überstürzen Sie nichts und planen Sie genug Zeit für die Vertragsverhandlungen ein.

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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