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18.09.2014 -

Fremdkapital

Einleitung

Um ihr Gründungsvorhaben zu finanzieren, benötigen Gründerinnen und Gründer (meistens) zusätzliches Geld: Fremdkapital.

Je nach Umfang und Nutzungsdauer der geplanten Investitionen kommen unterschiedliche Kreditgeber und Kreditarten in Frage:

Förderdarlehen des Bundes, der Länder und der EU

Der Bund bietet aus Mitteln des Bundeshaushalts, der KfW und des ERP-Sondervermögens Förderprogramme für Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen an. Auch die Bundesländer und die Europäische Union helfen mit finanziellen Mitteln beim Start in die unternehmerische Selbständigkeit. Dabei handelt es sich meistens um Darlehen, aber auch um nicht-rückzahlbare Zuschüsse. Typisch für öffentliche Förderdarlehen sind u.a. günstige Zinsen und lange Laufzeiten. Außerdem müssen Sie mit der Rückzahlung des Darlehens meist erst nach ein paar Jahren beginnen (tilgungsfreie Anlaufzeit).

Kredite von Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln erhalten Sie von Ihrer Hausbank. Dabei handelt es sich um die Bank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank, bei der Sie Ihr Geschäftskonto haben. Je nach Finanzierungszweck wird nach kurzfristigen Betriebsmittelkrediten oder mittel- und langfristigen Investitionskrediten unterschieden.

  • Kurzfristige Finanzierung (bis 12 Monate Laufzeit) Betriebsmittel- bzw. Kontokorrentkredit

    Beim einem Kredit für Betriebsmittel (Kontokorrentkredit) räumt Ihnen Ihre Bank oder Sparkasse ein Kreditlimit ein, das Sie jederzeit flexibel in Anspruch nehmen können. Auf diese Weise können Sie kurzfristige Liquiditätsschwankungen ausgleichen sowie Waren, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und weitere Ausgabe vorfinanzieren. Vereinbaren Sie mit Ihrer Hausbank einen Kreditrahmen. Faustregel: ein Monatsumsatz. Bei diesem Kredit werden die Zinsen nur für den tatsächlich in Anspruch genommenen Betrag berechnet. Hinweis: Der Betriebsmittelkredit dient nicht für die Finanzierung von Anlagevermögen.

  • Mittelfristige/langfristige Finanzierung (ab 12 Monate Laufzeit) Investitionskredit

    Der Investitionskredit dient zur Finanzierung des Anlagevermögens (Grundstück, Gebäude, Maschinen, Fuhrpark usw.). Die Finanzierung muss sich an der wirtschaftlichen Nutzungsdauer der erforderlichen Investitionen orientieren. Je länger die Laufzeit, desto niedriger sind die monatlichen Tilgungsraten mit denen Sie den Kredit zurückzahlen. Die laufende finanzielle Belastung ist daher gering. Allerdings gilt auch: Je länger die Laufzeit, desto länger die Zinszahlung. Das geliehene Geld verteuert sich daher.

Für Ihre Hausbank ist entscheidend, dass Sie jederzeit in der Lage sind, den eingegangenen Zahlungsverpflichtungen (Tilgung und Zinszahlung) nachzukommen. Die Höhe des Zinssatzes ist abhängig von Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen (= Bonität: bestimmt sich durch Eigenkapitalquote, Verschuldungsgrad usw.) sowie der Werthaltigkeit der Sicherheiten, die Sie für den Kredit stellen. Damit gilt: Je geringer das Risiko für die Bank, desto geringer der Zins.

Lieferantenkredite

Beim Lieferantenkredit bezahlen Sie die gelieferte Ware oder Dienstleistung nicht sofort, sondern – nach Absprache mit Ihrem Lieferanten – erst zu einem späteren vereinbarten Termin.

Wechsel

Sie können heute Waren beziehen und müssen diese erst später bezahlen. Ihr Lieferant verlangt für die Waren zunächst kein Geld, sondern er stellt eine Wechselurkunde aus, die auf Ihren Name ausgestellt ist und die Gültigkeitsdauer des Wechsels beinhaltet. Ihr Lieferant kann den Wechsel innerhalb der Gültigkeitsdauer zum Ausgleich eigener Verbindlichkeiten an seine Gläubiger weitergeben. Als Schuldner müssen Sie das Geld zum Stichtag an den zuletzt vermerkten Gläubiger, also den Besitzer des Wechsels, zahlen.

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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