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23.09.2014 -

Steuern

Einleitung

Wenn Sie die wichtigsten Steuern kennen, sind Sie auf Ihren Unternehmensstart gut vorbereitet.

Warum es sinnvoll ist, sich bereits vor dem Start in die Selbständigkeit mit dem Thema Steuern zu beschäftigen, hat vor allem drei Gründe:

  • Wenn Sie sich für die Kleinunternehmerregelung entscheiden, führen Sie keine Umsatzsteuer an das Finanzamt ab. Je nach Unternehmen und Kundenkreis kann dies sinnvoll sein – oder auch nicht. Am besten sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater darüber.
  • Das Thema Steuern spielt vor der Gründung auch deswegen eine Rolle, weil Sie womöglich vorab schon eine Büroeinrichtung, Waren oder Betriebsmittel kaufen. Dafür können Sie als Unternehmer Vorsteuer geltend machen. Sie ist auf allen Rechnungen, die Sie bezahlen, als Umsatzsteuer ausgewiesen. Heben Sie diese Belege daher gut auf.
  • Und nicht zuletzt müssen Sie auch bei der Wahl der Rechtsform steuerliche Fragen klären.

Bei der Berechnung Ihres Einkommensteuersatzes geht das Finanzamt im ersten Jahr Ihrer Selbständigkeit von den Angaben aus, die Sie im Rahmen der steuerlichen Erfassung über Ihren erwarteten Gewinn gemacht haben. Das Finanzamt legt jährlich eine bestimmte Summe fest, die Sie als Vorauszahlung vierteljährlich überweisen müssen.

Pflichten gegenüber dem Finanzamt

Als Unternehmerin oder Unternehmer werden Sie immer wieder Kontakt mit dem Finanzamt haben. Nach der Bearbeitung Ihres „Fragebogens zur steuerlichen Erfassung“ teilt Ihnen das Finanzamt zunächst Ihre Steuernummer mit. Das Finanzamt sagt Ihnen auch, in welchem Turnus Sie Ihre Umsatzsteuervoranmeldung abgeben müssen und wie hoch Ihre Steuervorauszahlungen sind.

Vorauszahlen müssen Sie als Gewerbetreibender (aber nicht als Freiberufler) auch die Gewerbesteuer. Und wenn Sie eine Kapitalgesellschaft gründen, wie zum Beispiel eine GmbH oder UG, müssen Sie außerdem Körperschaftsteuer zahlen.

Weitere Informationen zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, zu den Steuerfristen und Vorauszahlungen finden Sie im BMWK-Existenzgründungsportal unter „Finanzamt“ und in der Übersicht: Steuern – Wer zahlt wann? (PDF, 218  KB)

Beratung

Vermeiden Sie typische Steuerfehler und informieren Sie sich vor der Eröffnung Ihres Unternehmens bei einem Steuerberater. Er hilft Ihnen, Fehler zu vermeiden und erleichtert Ihnen die Arbeit.

Übrigens: Auch das Finanzamt hilft bei der Klärung steuerlicher Fragen. Es kann allerdings keine tiefgehende individuelle Beratung vergleichbar zu einem Steuerberater leisten. Für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft muss außerdem eine Bearbeitungsgebühr entrichtet werden.

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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