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22.09.2014 -

Berufsunfähigkeitsversicherung/
Erwerbsminderungsrente

Einleitung

Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten Sie eine monatliche Rente, wenn Sie Ihrem bisher ausgeübten Beruf nicht mehr nachgehen können.

Private Berufsunfähigkeitsversicherung

In der Regel wird eine Berufsunfähigkeitsversicherung zusätzlich zur privaten Lebens-, Renten- oder Risikolebensversicherung abgeschlossen. Wichtig ist die Dauer der Rentenzahlung. Sie sollte vertraglich so vereinbart werden, dass sie einen fließenden Übergang zur Altersrente ermöglicht. Festgelegt werden muss auch, ab welchem Grad der Berufsunfähigkeit die Versicherungszahlung einsetzen soll. Empfehlenswert ist beispielsweise ein Staffelsystem, wonach ein Teil der Rente schon bei einer 25-prozentigen Berufsunfähigkeit bezahlt wird. Prüfen Sie, ob Sie bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine separate Unfallversicherung vereinbaren wollen.
Weitere Informationen zu privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen bieten die Verbraucherzentralen.

Gesetzliche Rente wegen Erwerbsminderung

Wer aus gesundheitlichen Gründen nur noch eingeschränkt oder überhaupt nicht mehr arbeiten kann, erhält unter Umständen auch eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.
Voraussetzung: Es wurden innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung für 36 Monate Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt.

Ausnahmen:

  • Die Erwerbsminderung tritt aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit ein. Dafür reicht bereits ein Beitrag.
  • Eintritt der Erwerbsminderung innerhalb von sechs Jahren nach Beendigung der Schule, einer Ausbildung, oder eines Studiums, zusätzlich wurden in den letzten zwei Jahren mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge bezahltr hinaus wurden in den letzten zwei Jahren Pflichtbeiträge von mindestens einem Jahr eingezahlt.

Im Unterschied zur privaten Berufsunfähigkeitsrente zahlt die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nur für den Fall, dass der Versicherungsnehmer überhaupt keiner Tätigkeit mehr nachgehen kann – unabhängig von seiner Qualifikation und seinem zuletzt ausgeübten Beruf. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente orientiert sich an einem Stufensystem:

  • Wer nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, erhält danach eine volle Erwerbsminderungsrente.
  • Wer drei bis unter sechs Stunden täglich arbeiten kann, erhält eine halbe Erwerbsminderungsrente.


Die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden in der Regel zeitlich befristet für die Dauer von drei Jahren gezahlt. Ist die Leistungsfähigkeit des Versicherten gleichbleibend eingeschränkt, wird die Zahlung auf Antrag fortgesetzt.

Ausführliche Informationen zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente bietet die Deutsche Rentenversicherung Bund.

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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