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23.09.2014 -

Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB)

Einleitung

Die PartG mbB unterscheidet sich von der PartG durch ihre Haftungsregelungen.

Die PartG mbB ist vor allem für Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer sowie Architekten, beratende Ingenieure und andere freiberuflichen Zusammenschlüsse geeignet, in denen die Partner hoch spezialisiert in Teams zusammenarbeiten. Sie ist allerdings ausschließlich für Berufe möglich, deren Haftpflichtversicherungen berufsrechtlich geregelt sind. Für andere Berufe ist diese Rechtsform (noch) nicht zugänglich.

Haftung

Der entscheidende Unterschied zwischen der "einfachen" Partnerschaftsgesellschaft und der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung besteht in der Haftung. Bei der Partnerschaftsgesellschaft muss der Partner für berufliche Fehler mit seinem persönlichen Vermögen gerade stehen. Das Privatvermögen seiner Partner bleibt unangetastet, sofern diese bei der Auftragsbearbeitung nicht beteiligt waren.

Bei der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung, der PartG mbB, gibt es dagegen überhaupt keine persönliche Haftung. Hier ist das Privatvermögen des Partners, der seinen Beruf fehlerhaft ausübt, genauso geschützt wie das seiner Partner. Die Haftung ist beschränkt auf die Versicherungssumme der Berufshaftpflichtversicherung.

Berufshaftpflichtversicherung abschließen

Bei der Anmeldung einer PartG mbB muss der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung vorliegen. Sie sind berufsrechtlich geregelt. Informationen dazu bieten die jeweiligen Kammern. Die Berufshaftpflichtversicherung gilt für die gesamte Partnerschaft. Der Versicherungsnachweis muss der Anmeldung zur Eintragung im Partnerschaftsregister beigefügt sein. Die Bundesrechtsanwaltskammer empfiehlt, die Versicherungsbescheinigung genau auf die gesetzlichen Vorgaben hin zu überprüfen.

Auf Namenszusatz achten

Damit die Haftungsbeschränkung bei der PartG mbB wirksam wird, muss die Partnerschaft außerdem den Zusatz "mbB" oder "mit beschränkter Berufshaftung" tragen.

Darüber hinaus gelten für die Gründung und Anmeldung dieselben Regeln wie bei der Partnerschaftsgesellschaft.

Rechtsformen vergleichen

Welche Rechtsform für Sie geeignet ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidungshilfe erhalten Sie auf der Seite Rechtsformen auf einen Blick sowie anhand der Übersicht: Rechtsformen (PDF, 547  KB).

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