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19.09.2014 -

Pfändung

Einleitung

Sind Sie zahlungsunfähig, droht die Pfändung. Aber: Die Altersvorsorge ist per Gesetz vor der Pfändung geschützt.

Dieser Pfändungsschutz gilt für Altersvorsorgeverträge, insbesondere Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen, aber auch Fonds­ und Banksparpläne. Er erstreckt sich auch auf Renten aus steuerlich geförderten Altersvorsorgevermögen, wie etwa die Rürup-Rente. GmbH-Geschäftsführer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, genießen für ihre private ergänzende Altersvorsorge ebenfalls Pfändungsschutz.

Alleiniger Zweck: Altersvorsorge

Voraussetzung ist in jedem Fall, dass das angesparte Kapital unwiderruflich für den Zweck der Altersvorsorge eingezahlt worden ist. Die Leistungen aus dem angesparten Kapital dürfen erst mit dem Eintritt des Rentenalters oder im Fall der Berufsunfähigkeit ausschließlich als lebenslange Rente erbracht werden. Eine Kapitalauszahlung ist also ausgeschlossen. Ausnahme: im Todesfall an Hinterbliebene.

Höhe des Pfändungsschutzes

Die Höhe des pfändungsgeschützten Vorsorgekapitals ist strikt begrenzt und hängt vom Lebensalter des Berechtigten ab. Geschützt wird nur ein Kapitalstock, aus dem mit Vollendung des 65. Lebensjahres eine Rente erwirtschaftet werden kann, die in etwa der Pfändungsfreigrenze entspricht. Die Staffelbeträge, die jährlich unpfändbar angelegt werden können, reichen von 2.000 Euro bei einem 18-Jährigen bis zu 9.000 Euro bei einem über 60-Jährigen. Grund für die Staffelung ist, dass jüngeren Menschen mehr Zeit verbleibt, um ihre Altersvorsorge aufzubauen. Die Gesamtsumme des zum Zwecke der Altersvorsorge zurückgelegten Geldes darf 238.000 Euro nicht übersteigen.

Pfändungsschutz: P-Konto

Das P-Konto bietet einen automatischen Basispfändungsschutz in Höhe des Pfändungsfreibetrages. Der Schutz ist unabhängig von der Art der Einkünfte. Früher wurden Girokonten bei der Pfändung oft blockiert und wegen des hohen Bürokratieaufwands gekündigt. Anfallende Zahlungsgeschäfte des täglichen Lebens wie die Begleichung von Mieten, Energiekosten oder Versicherungen waren dann zunächst nicht mehr über das Konto möglich. Weitere Informationen zum P-Konto erhalten Sie bei Ihrer Verbraucherzentrale.

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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