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19.09.2014 -

Vergleich: außergerichtliche Sanierung

Einleitung

Bei einer außergerichtlichen Sanierung (in der Regel ein Vergleich) fallen keine Gerichts- und Verwaltungskosten an.

Bei einer außergerichtlichen Sanierung (in der Regel ein Vergleich) fallen keine Gerichts- und Verwaltungskosten an. Außerdem sparen Sie die Kosten für den Insolvenzverwalter. Allerdings ist dringend anzuraten, auch außergerichtlich einen erfahrenen Sanierungsberater zu den Verhandlungen hinzuzuziehen.

Ein weiterer Unterschied zu einer gerichtlichen Sanierung ist, dass ein außergerichtlicher Sanierungsversuch nicht veröffentlicht werden muss. Aber: Auch eine außergerichtliche Sanierung wird Ihren Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern natürlich nicht entgehen, zumal zumindest Lieferanten und Mitarbeiter als Gläubiger mit einbezogen werden müssen.

Außergerichtlicher Vergleich schwieriger

Zumeist ist der außergerichtliche Ausgleich jedoch schwieriger durchzusetzen als ein gerichtlicher, da hierzu alle Gläubiger zustimmen müssen. Stimmt auch nur ein Gläubiger nicht zu, scheitert die Sanierung. Dies wird vielfach von Gläubigern ausgenutzt, um sich Sondervorteile zu verschaffen bzw. sich das Vetorecht "abkaufen" zu lassen, was dann meist die für die Sanierung dringend notwendige Liquidität aufzehrt. Außerdem sind Sie bei einer außergerichtlichen Sanierung einem größeren Druck ausgesetzt. Sollten Sie nämlich Gesellschafter/Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft ohne natürliche Person als Vollhafter (z.B. GmbH & Co. KG) sein, dann haben Sie lediglich eine Frist von drei Wochen ab Eintreten des Insolvenzgrundes, eine außergerichtliche Sanierung zu probieren. Ansonsten müssen Sie Insolvenz anmelden, um sich nicht der Insolvenzverschleppung schuldig zu machen.

Geld für außergerichtliche Sanierung

Da Sie für eine außergerichtliche Sanierung nicht unbedingt Hilfe von außen benötigen, kostet Sie das Ganze lediglich Ruhe, Geduld, Verhandlungsgeschick und vor allem Zeit. Das heißt, im Grunde benötigen Sie kein zusätzliches Geld für einen außergerichtlichen Vergleich. Auch wenn Sie sich dafür entscheiden die außergerichtliche Sanierung im Alleingang zu versuchen, müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass zur erfolgreichen Durchführung generell finanzielle Mittel zur Verfügung stehen müssen. Was wollen Sie den Gläubigern sonst als Vergleich anbieten? Es gilt: Wenn Sie kein Geld mehr haben, wird Ihr außergerichtlicher Einigungsversuch scheitern.

Wer einzelne Vermögensgegenstände nicht veräußern möchte (beispielsweise die selbst genutzte Immobilie), sollte dies den Gläubigern offen legen und ein tragfähiges Konzept anbieten, das die Gläubiger dennoch nicht als nachteilig empfinden. Wer Vermögen zur Rettung "heimlich" auf Angehörige überträgt, muss wissen, dass die Übertragung hinfällig sein kann, wenn die außergerichtliche Einigung scheitert und es doch zu einem regulären Insolvenzverfahren kommt, da die vorgenommen Übertragungen durch den Insolvenzverwalter angefochten werden können.

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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