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19.09.2014 -

Orientieren: Basiswissen

Einleitung

Lesen Sie hier die wichtigsten Dinge, die Sie bei der Entwicklung und Umsetzung eines Beteiligungsmodells wissen und beachten sollten.

Generell lassen sich bei der finanziellen Mitarbeiterbeteiligung auf betrieblicher Ebene zwei Formen unterscheiden: die Kapitalbeteiligung und die Erfolgsbeteiligung. Wir konzentrieren uns hier auf die Kapitalbeteiligung, zumal Erfolgsbeteiligungen häufig als Vorstufe für ein Kapitalbeteiligungsmodell eingesetzt werden.

Die folgenden Voraussetzungen sollten in Ihrem Betrieb unbedingt erfüllt sein:

  1. Eigentümer und Geschäftsleitung müssen voll hinter der Idee stehen. Sie sollten sich im Klaren sein, dass die Mitarbeiter zumindest neue Informationsrechte erhalten können. Diese können häufig individuell gestaltet werden.
  2. Sie sollten nicht nur den finanziellen Nutzen bewerten. Die Wirkung auf Motivation und Identifikation der Beschäftigten mit Ihrem Unternehmen ist nicht zu unterschätzen.
  3. Die Belegschaft muss mitziehen. Also sind die Rahmenbedingungen wichtig. Je zufriedener die Beschäftigten mit ihrer Arbeit sind, desto besser wird das Modell funktionieren.
  4. Sie müssen zu einem gewissen finanziellen Aufwand bereit sein, der mit der Einführung eines Beteiligungsmodells stets verbunden ist – auch wenn er sich in Form höherer Leistung und Motivation der Mitarbeiter oft wieder auszahlt.

Die passende Beteiligungsform hängt vor allem von Ihren Zielen und Vorstellungen ab – und natürlich von der Rechtsform Ihres Unternehmens. Zur Verfügung stehen Eigenkapital- oder Fremdkapitalbeteiligungen. Bei einer Eigenkapitalbeteiligung (Belegschaftaktien, GmbH-Beteiligung) wird der Mitarbeiter am stärksten "mit ins Boot" geholt. Falls Sie dies nicht wünschen, steht Ihnen eine Variante mit Fremdkapitalcharakter zur Verfügung: das Mitarbeiterdarlehen.

Es gibt auch Mischformen (Mezzanine). Zwei dieser Mischformen gelten wegen des Gestaltungsfreiraums sogar als wichtigste Durchführungswege im Mittelstand: Genussrechte und stille Beteiligung.

Haben Sie eine Form gewählt, sind die strategischen Eckpunkte des Modells festzulegen. Kernaspekte sind hier z.B. Teilnehmerkreis, Finanzierung, Beteiligungshöhe, Verzinsung sowie die vertragliche Basis inklusive der Frage nach Informations- und Mitwirkungsrechten.

Eine Beteiligung am Kapital eines Unternehmens bedeutet für die Beschäftigten Teilhabe am wirtschaftlichen Erfolg aber auch Misserfolg ihres Unternehmens. Das heißt auch, dass es im Fall einer Insolvenz des arbeitgebenden Unternehmens unter Umständen zum Arbeitsplatzverlust und zum Verlust des im Unternehmen investierten Vermögens kommen kann.

Es sind die Regelungen des Gesetzes über das Kreditwesen und des Fünften Vermögensbildungsgesetzes zur Insolvenz- und Einlagensicherung zu beachten.

Mit der Umsetzung des Modells sollten Sie eine unternehmensinterne Kommunikationsoffensive verbinden. Auch nach der Einführung sollten Informationen kontinuierlich weiter fließen – der Erfolg von Beteiligungsprogrammen ist stark davon abhängig, in welcher Weise sie umgesetzt und kommuniziert werden.

Dieser Grobüberblick soll an dieser Stelle reichen. Näheres finden Sie in der Infothek.

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