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18.09.2014 -

Gesetze und Verordnungen

Einleitung

Informieren Sie sich über die Rechtsvorschriften, die für Ihr Unternehmen und Ihre Branche relevant sind. Als Arbeitgeber müssen Sie auf außerdem Arbeitnehmerschutzgesetze im Betrieb öffentlich zugänglich machen.

Die folgenden Links erheben keinen Anspruch auf Tagesaktualität oder Vollständigkeit. Bitte beachten Sie, dass Gesetze und Verordnungen nur dann gültig sind und Anwendung finden, wenn ihre jeweils aktuelle Fassung im amtlichen Verkündungsorgan (insbesondere dem Bundesgesetzblatt und dem Bundesanzeiger) veröffentlicht wurde.

Aushangpflichtige Gesetze

Arbeitgeber müssen Arbeitnehmerschutzgesetze im Betrieb öffentlich zugänglich machen. Der Gesetzgeber möchte damit erreichen, dass Arbeitnehmer ihre Rechte und Pflichten kennen. Kommt ein Unternehmen der Auflage nicht nach, drohen Geldbußen.

Welche Gesetze aushangpflichtig (z.B. am "Schwarzen Brett" oder im Intranet des Unternehmens) sind, hängt von der Branche, der konkreten Tätigkeit des jeweiligen Unternehmens sowie von dem Bundesland, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, ab. Die Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern informieren über die aktuell aushangpflichtigen Gesetze.

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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