Die folgenden Links erheben keinen Anspruch auf Tagesaktualität oder Vollständigkeit. Bitte beachten Sie, dass Gesetze und Verordnungen nur dann gültig sind und Anwendung finden, wenn ihre jeweils aktuelle Fassung im amtlichen Verkündungsorgan (insbesondere dem Bundesgesetzblatt und dem Bundesanzeiger) veröffentlicht wurde.
Aushangpflichtige Gesetze
Arbeitgeber müssen Arbeitnehmerschutzgesetze im Betrieb öffentlich zugänglich machen. Der Gesetzgeber möchte damit erreichen, dass Arbeitnehmer ihre Rechte und Pflichten kennen. Kommt ein Unternehmen der Auflage nicht nach, drohen Geldbußen.
Welche Gesetze aushangpflichtig (z.B. am "Schwarzen Brett" oder im Intranet des Unternehmens) sind, hängt von der Branche, der konkreten Tätigkeit des jeweiligen Unternehmens sowie von dem Bundesland, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, ab. Die Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern informieren über die aktuell aushangpflichtigen Gesetze.