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19.09.2014 -

Vertragsrecht

Einleitung

Als Unternehmerin oder Unternehmer schließen Sie immer wieder Verträge ab: vor allem Kaufverträge, Werkverträge, Arbeitsverträge.

Dabei kann sich herausstellen, dass der abgeschlossene Vertrag nicht dem entspricht, was Sie vereinbaren wollten. Oder dass Sie dabei Fehler gemacht haben (z.B. zu lange Laufzeit), die Ihnen Probleme bereiten. „Schlechte“ Verträge können zu großen finanziellen Einbußen führen und im Einzelfall sogar dem jungen Unternehmen die Existenz kosten.

Basiswissen plus Beratung

Junge Unternehmerinnen und Unternehmer dürfen sich nicht wie unwissende Verbraucher verhalten, die durch Verbraucherschutzbestimmungen geschützt sind. Sie müssen die einschlägigen Handelsgebräuche und Gepflogenheiten der Branche beachten. Lassen Sie wichtige Verträge von kompetenten Beratern wie z.B. Steuer- oder Rechtsberatern genau auf Ihren Einzelfall hin überprüfen.

Beachten Sie bei der Ausgestaltung von Verträgen:

  • Verbindlichkeit
    Geschlossene Verträge müssen eingehalten werden. Besonderes Augenmerk ist daher auf die Vertragsverhandlungen zu legen: Jeder Vertragspartner ist selbst dafür verantwortlich, dass er die eingegangenen Verpflichtungen erfüllen kann.
  • Form
    Verträge sollten grundsätzlich schriftlich abgeschlossen werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Bestimmte Verträge müssen sogar schriftlich abgefasst werden. Dies gilt für viele Verträge, die zwischen Unternehmen und Verbrauchern geschlossen werden (etwa Teilzahlungsgeschäfte oder Verbraucherdarlehensverträge). Grundstücksübereignungen oder auch gesellschaftsrechtliche Verträge zum Beispiel bei einer GmbH- oder UG-Gründung müssen außerdem notariell beurkundet werden. Welche Verträge welcher Form bedürfen, kann bei Rechtsanwälten und Notaren erfragt werden.
  • Laufzeit
    Verträge können für eine bestimmte Laufzeit oder aber auf unbestimmte Zeit geschlossen werden. Feste Laufzeiten haben den Vorteil, dass für beide Parteien gewisse Sicherheiten bestehen (z.B. die dauerhafte Nutzung einer Betriebsstätte bzw. Miet- oder Pachteinkünfte). Kurze Kündigungsfristen verhelfen dagegen zu mehr Flexibilität: Sollte das Gebäude zu klein geworden sein, weil das Unternehmen wächst, ist man relativ kurzfristig aus dem Vertrag entlassen.
  • Kündigung
    Je länger ein Vertrag läuft, desto länger ist in der Regel die Kündigungsfrist. Vor Vertragsabschluss sollte jeder Gründer auch über die Vor- und Nachteile dieser Kündigungsfristen nachdenken. Lange Kündigungsfristen bieten mehr Sicherheit, kurze Kündigungsfristen sorgen für mehr Flexibilität.

Neuregelungen im Bauvertragsrecht

Ab dem 1. Januar 2018 gelten neue spezielle Regelungen für

  • Bauverträge,
  • Verbraucher-Bauverträge,
  • Architektenverträge
  • Ingenieurverträge

Bitte erkundigen Sie sich dazu bei Ihrer zuständigen Kammer.

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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