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Iranisches Unternehmen: Niederlassung in Deutschland?

Frage

Ein iranischer Unternehmer möchte in Deutschland eine Zweigniederlassung seines Unternehmens gründen, um seine Tätigkeiten in Deutschland und Europa zu erweitern. Er hat keine Aufenthaltserlaubnis. Welche Möglichkeiten hat er? Welche Art von Firma darf er gründen? Wann hat er die Möglichkeit über die Firma eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten? Welche Schritte sind von A-Z zu unternehmen?

Antwort

Grundsätzlich können iranische Unternehmen (wie Unternehmen aus anderen Ländern auch) eine Tochtergesellschaft in Deutschland gründen. Auch können iranische Privatpersonen eine Gesellschaft deutschen Rechts gründen. Eine Beschränkung auf bestimmte Rechtsformen für ausländische Staatsangehörige enthält das deutsche Recht nicht.

Die Schritte zur Unternehmensgründung unterscheiden sich je nach Rechtsform. Wird eine Gesellschaft z.B. in Form einer GmbH gegründet, ist unter anderem die Einschaltung eines deutschen Notars zur Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und zur Handelsregisteranmeldung erforderlich. Weiterführende Informationen bietet zum Beispiel die Bundesnotarkammer.

Zur Klärung gewerberechtlicher Voraussetzungen stehen neben den lokalen Gewerbebehörden in vielen Bundesländern „Einheitliche Ansprechpartner“ zur Verfügung.

Zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis ist für iranische Staatsangehörige (wie für Angehörige der meisten Staaten der Welt) zunächst die Beantragung eines nationalen Visums nötig. Wenn ein iranischer Staatsangehöriger eine Gesellschaft alleine gründet und die Geschäfte in Deutschland selbst führen möchte, ist grundsätzlich ein nationales Visum zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der selbständigen Tätigkeit einschlägig. Das Verfahren unterscheidet sich grundlegend von dem für das nationale Visum zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Arbeitsaufnahme. Die Deutsche Botschaft Teheran informiert über die Voraussetzungen dieser und anderer nationaler Visen/Aufenthaltserlaubnisse mit Merkblättern online. Dort stehen auch Antragsformulare zum Download bereit.

Oft ist zur individuellen Beratung darüber hinaus die Heranziehung eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters geboten, zum Beispiel, wenn ein auf die internationale Unternehmensstruktur abgestimmter Gesellschaftsvertrag entworfen werden soll oder eine individuelle Steuergestaltung gewünscht ist.

Quelle: Germany Trade and Invest
Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH
November 2018

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