Navigation

China-Import von Plastikbechern: EU-Produktstandards?

Frage

Ein Freund und ich wollen in China günstig Sachen einkaufen, um sie hier in Deutschland zu verkaufen. Wir haben allerdings Angst,dass wir beim Verkauf von z.B. Plastikbechern, dann dafür haftbar gemacht werden könnten, falls sich dort irgendetwas in das Getränk löst und einen gesundheitlichen Schaden bei der betroffenen Person hervorruft. Wie finde ich überhaupt heraus, welche EU-Normen bei Plastikbechern oder aufblasbarem Wasserspielzeug von dem jeweiligen Produkt erfüllt werden müssen?

Antwort

Grundsätzlich sind Sie als Importeur verantwortlich, und zwar für Gewährleistung (vgl. § 437 BGB) und Haftung (vgl. § 4 Abs. 2 Produkthaftungsgesetz). Dabei gelten ggf. auch produktabhängige Pflichten bzgl. der Produktkennzeichnung (Spielwaren, Kontakt mit Lebensmitteln, Textilien etc.).

Seit 2007 gilt ein Verbot von Phthalaten (Weichmachern) in PVC-Spielzeugen und Kinderartikeln. Zudem sind sog. Azo-Farbstoffe in Bekleidung, Lederartikeln und Schuhen verboten. Daneben gibt es eine Vielzahl von Stoffen die in bestimmten Produkten nicht vorkommen dürfen/sollten. Einen sehr guten Überblick bzgl. aller Verbraucherschutzrichtlinien bietet hierzu die Seite des Bundesministeriums für Verbraucherschutz: https://www.bvl.bund.de/DE/03_Verbraucherprodukte/02_Verbraucher/01_LMKontaktmaterialien/bgs_bgsNachLFGB_RechtlicheRegelungen_basepage.html

Was können Sie tun:

  • Zertifizierte Hersteller: Es gibt eine Vielzahl von unterschiedlichen Zertifikaten an denen sich z.B. Importeure orientieren können.
  • Benchmark: Sie können sich auf den Import von Produkten beschränken, die bereits auf dem deutschen Markt verfügbar sind. Dabei müssen Sie darauf hoffen, dass sich die anderen Importeure ausführlich mit der Produktqualität beschäftigt haben. Diese Variante sehe ich als riskant und wenig verbraucherfreundlich.
  • Qualität statt Preis: Wenn Sie nicht ausschließlich über den Preis in Wettbewerb treten wollen, suchen Sie sich einen Hersteller in Deutschland/ der EU. Damit sind Ihre Haftungsfragen (weitestgehend) erledigt.
  • Qualitätsprüfung: Es gibt Laboratorien und Prüfstellen die sich auf Produktsicherheit spezialisiert haben. Hier können Sie Stichproben Ihrer Importware testen lassen. Die Kontrollen sollten jedoch laufend stattfinden, da sich z.B. die Qualität der eingesetzten Rohstoffe ändern kann (hier wird zum Teil recyceltes Plastikgemisch verwendet, bei dem niemand mehr so wirklich sagen kann was alles durch den Schredder gedreht wurde). Ob Sie dann preislich noch einen Wettbewerbsvorteil (auch gegenüber Produkten die in Deutschland/der EU produziert werden) haben muss geprüft werden.

Fazit:
Beim Import von Billigprodukten die mit Menschen und Lebensmitteln in Kontakt kommen würde ich höchste Vorsicht walten lassen. Nicht nur aus einem Haftungsrisiko heraus, sondern auch weil Sie eine Verantwortung gegenüber Ihren Kunden haben. In Asien gibt es auf jeden Fall auch viele hochwertige Produzenten. Gute Produkte von schlechten zu unterscheiden kann jedoch eine Herausforderung werden. Von einem „einfachen“ Einkauf bei Alibaba etc. würde ich daher dringend abraten. Ggf. sollten Sie sich auch gegenüber dem Importeur vertraglich absichern. Hier müssen Sie sich allerdings an einen darauf spezialisierten Anwalt wenden.

Viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben!

Quelle: Benedikt Glück
Dr. Schauer Steuerberater-Rechtsanwälte PartG
Mitglied der Steuerberaterkammer München und Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
Januar 2018

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben