Antwort
Großhandelspreise und Mindestbestellmengen werden Ihnen in der Regel von den Lieferanten nur mitgeteilt, wenn Sie einen Gewerbeschein vorlegen können. Nach Anbietern können Sie in einschlägigen Portalen im Web, z.B. Wer liefert Was www.wlw.de (Deutschland) oder Alibaba german.alibaba.com (China), suchen. Bei Alibaba werden auch Preise und Mindestbestellmengen genannt. Über mögliche Zölle können Sie sich beim Zollamt informieren.
Beachten Sie bitte vor einer Gewerbeanmeldung:
Sollten Sie abhängig beschäftigt sein, so werfen Sie bitte vorab einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag. Ggf. müssen Sie Ihren Arbeitgeber über die Gewerbeanmeldung vor informieren oder sich diese genehmigen lassen (die Genehmigung darf nicht willkürlich verweigert werden).
Sollten Sie Arbeitslosengeld oder Hartz IV beziehen, sollten Sie unbedingt vor Gewerbeanmeldung die Arbeitsagentur bzw. das Jobcenter informieren, da Ihnen ansonsten Sanktionen drohen. Sie können ein Gewerbe auch neben dem Bezug von Arbeitslosengeld/Hartz IV nebenberuflich ausüben, ohne dass Ihnen Leistungen gekürzt werden.
Quelle: Wilfried Tönnis
Institut für Existenzgründung u. Unternehmensführung
August 2017
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