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10.09.2014 -

Behörden

Einleitung

Bevor Sie mit Ihrem Unternehmen bzw. Ihrer beruflichen Selbständigkeit starten, müssen Sie einige Formalitäten erledigen.

Das Unternehmen anmelden

Zunächst müssen Sie wissen, ob Sie eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit ausüben werden. Im Zweifelsfall entscheidet Ihr zuständiges Finanzamt darüber. Zu den Freien Berufen zählen zum Beispiel Ärzte, Architekten, Journalisten, Rechtsanwälte, Künstler. Zum Gewerbe gehören der Einzelhandel, das Handwerk, das produzierende Gewerbe und einige Dienstleistungen.

Als zukünftiger Freiberufler brauchen Sie nur eine Steuernummer beim Finanzamt zu beantragen und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen.

Als Gewerbetreibender müssen Sie Ihr Vorhaben beim Gewerbeamt anmelden. Das Gewerbeamt informiert dann alle weiteren Behörden und Institutionen, wie bspw.

Viele Gewerbetreibende zählen zu den Kaufleuten. Sie müssen ihr Unternehmen im Handelsregister eintragen lassen. Die Handelsregisteranmeldung muss durch einen Notar beglaubigt werden, dies kann auch im Online-Verfahren erfolgen.

Finanzamt

Sowohl freiberufliche als auch gewerbliche Gründerinnen oder Gründer müssen ihrem Finanzamt innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung bzw. Aufnahme ihrer Tätigkeit den ausgefüllten „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ übermitteln.

Genehmigungen und Erlaubnisse einholen

Für eine ganze Reihe von selbständigen Tätigkeiten brauchen Sie eine amtliche Erlaubnis und/oder eine Genehmigung. Im Einzelhandel sind bspw. für bestimmte Bereiche Sachkundenachweise erforderlich. Die Beförderung von Personen ist genehmigungspflichtig. Und Produktionsbetriebe müssen beispielsweise Genehmigungen für ihre Anlagen einholen. Für Gründungen in der Gastronomie muss beispielsweise eine Belehrung des Gesundheitsamtes stattgefunden haben. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrer Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer, ob und welche Genehmigungen und Erlaubnisse Sie für Ihr Vorhaben benötigen.

Mitarbeiter anmelden

Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen werden, benötigen Sie eine Betriebsnummer von der Agentur für Arbeit. Außerdem müssen Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung anmelden. Lesen sie mehr dazu, wo und wie Sie Ihre Mitarbeiter anmelden.

Persönliche Absicherung nicht vergessen

Informieren Sie bereits vor der Gründung Ihre Krankenkasse. Wer im Bereich Kunst und Medien "unterwegs" ist, sollte sich mit der Künstlersozialkasse in Verbindung setzen. Prüfen Sie auch, ob Sie zu den rentenversicherungspflichtigen Selbständigen gehören. Kurz: Informieren Sie sich bereits während der Gründungsvorbereitungen um Ihre Versicherungen und Vorsorge.

Gesetze und Verordnungen beachten

Es gibt eine ganze Reihe von Gesetzen und Verordnungen, die für Ihre unternehmerische Praxis wichtig sein können. Erkundigen Sie sich bereits während Ihrer Gründungsvorbereitung darüber, welche Gesetze und Verordnungen für Ihr Vorhaben relevant sind.

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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