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Schaumwein aus Slowenien importieren: in Deutschland etikettieren?

Frage

Ich möchte Schaumwein aus Slowenien nach Deutschland importieren und diesen vertreiben bzw. verkaufen. Ich würde aber gerne mein eigenes Label bzw. Etikett/Marke auf die Flasche kleben. Ist es möglich die Flaschen ohne Etikett einzuführen und diese dann in Deutschland zu etikettieren oder müsste das der Hersteller für mich übernehmen? Muss ich ein angemeldetes Lager besitzen oder kann ich die Flaschen auch in meiner Garage lagern? Welche Genehmigungen brauche ich?

Antwort

Seitens des Zolls wird nicht vorgeschrieben, dass die Flaschen ein Etikett tragen müssen. Die Versandpapiere (und weitere Zollangaben) sollten aber in jedem Fall detailliert Auskunft zur Lieferung geben. Da es in Slowenien keine Schaumweinsteuer gibt, stehen Ihnen zwei Verfahren (Papier und EMCS=elektronisch) für den Import zur Verfügung. Sämtliche Details zum Importprozedere finden Sie auch unter: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Alkohol-Tabakwaren-Kaffee/Steueraussetzung/Befoerderung-unter-Steueraussetzung/Aus-anderen/aus-anderen.html

Bitte nehmen Sie im Vorfeld dringend Kontakt auf mit Ihrem zuständigen Hauptzollamt und schildern Sie dort detailliert Ihr Vorhaben, da sich z.B. bzgl. des „Verzollungsverfahrens“ je nach Unternehmensgröße/ Importmenge z.T. erhebliche Vorteile/ Nachteile für Sie ergeben können.

Klären Sie in diesem Zuge auch mögliche Vorgaben des Zolls bzgl. Lagerhaltung des importierten Alkohols, vor allem hinsichtlich der korrekten Dokumentation (Zugänge, Abgänge, Inventurverfahren etc.).
Weitere Vorgaben zur Lagerhaltung stellt die Lebensmittelüberwachungsbehörde. Der Lagerraum muss:

  • Gewerblich angemietet sein
  • Gängigen Hygienestandards entsprechen (sauber, schimmelfrei, „in gutem Zustand“)

Bitte beachten Sie, dass Sie als Importeuer, der die Flaschen umetikettiert, den Inhalt kennzeichnen müssen und dafür in Folge auch die Verantwortung tragen. Hier müssen Sie dem Hersteller blind vertrauen (nicht empfehlenswert!) oder (empfehlenswert!) laufend Stichproben bzgl. der Warenqualität bei einem dafür geeigneten Labor beauftragen. Die Lebensmittelaufsicht behält es sich vor, Stichproben zu kontrollieren und beispielsweise auch die Flaschen bzgl. Verschluss etc. zu überprüfen.

Des Weiteren muss im Rahmen der Produktkennzeichnung im Normalfall

Bei Fragen zur korrekten Produktkennzeichnung hilft Ihnen Ihre zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK), das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft oder das Gewerbeaufsichtsamt.

Bezüglich steuerrechtlicher Fragestellungen (z.B. innergemeinschaftlicher Erwerb) empfehle ich Ihnen, sich mit den exakten Angaben bzgl. Ihres Vorhabens und allen Daten (z.B. Lieferanten, Menge, Einkaufspreis, Transport, etc.) an Ihren Steuerberater zu wenden.

Noch einen ergänzenden Vorschlag möchte ich mir erlauben: Aus betriebswirtschaftlicher Sicht wäre es je nach Menge ggf. sinnvoll die Flaschen vor Ort etikettieren zu lassen. Ihr Hersteller sollte (bei entsprechender Größe) über eine in den Produktionsprozess eingebundene Etikettier-Anlage verfügen. Eine nachgelagerte Etikettierung ist meines Erachtens nicht effizient und verursacht ggf. eine Menge zusätzlicher Kosten (Arbeitszeit, Ent- und Verpacken).

Weiterführende Informationen zu Ihrer Gründung (z.B. bzgl. Gewerbeanmeldung) finden Sie auch unter: http://www.existenzgruender.de/DE/Gruendung-vorbereiten/inhalt.html

Quelle: Benedikt Glück
Dr. Schauer Steuerberater-Rechtsanwälte PartG
Mitglied der Steuerberaterkammer München und Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
April 2018

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