Navigation

Verkauf von Dekoartikeln und Wohnaccessoires

Frage

Ist es möglich, Dekoartikel und Wohnaccessoires aus einem Nicht-EU-Staat einzukaufen und in Deutschland mit einem angemeldeten Gewerbe in einem Onlinehandel zu verkaufen? Üblicherweise werden z.B. Dekoteller oder Dekotabletts auf traditionellen Märkten in Nicht-EU-Ländern angeboten. Was ist hierbei zu beachten, wenn man solche Produkte einkauft und quasi importiert und sie in Deutschland verkaufen möchte?
Wie ist die Situation, wenn man als Händler bei einer Niederlassung eines Großhändlers in Deutschland oder einem EU-Staat die Ware einkauft und in einem Onlinehandel in Deutschland verkauft? Auch diese Ware ist oftmals importiert von dem Großhändler. Wer trägt für diese Produkte die Haftung?

Antwort

Ein Einfuhrverbot von Dekotellern oder Dekotabletts in die EU ist nicht bekannt. Für eine genauere Prüfung, insbesondere auch bezüglich der anzuwendenden Zollsätze, ist jedoch eine Beschreibung der einzuführenden Gegenstände unerlässlich, im Idealfall mit der genauen HS-Nummer. Für eine verbindliche Zolltarifauskunft sollten Sie sich unmittelbar an die Zollverwaltung wenden.

Bezüglich der Haftungsfragen finden Sie Informationen auf der Seite der IHK Pfalz.

Quelle: Germany Trade and Invest
Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH
November 2019

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben