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Philippinische Pflegekräfte nach Deutschland vermitteln: Voraussetzungen?

Frage

Welche Formalitäten muss ich erfüllen, um ein Unternehmen zu gründen, das ausländische Pflegekräfte von den Philippinen vermittelt?

Antwort

Sollten Sie selbst nach Deutschland zugezogen sein, beachten Sie bitte folgende Informationen zum Thema Aufenthaltsrecht für ausländische Existenzgründer in Deutschland:

  • Sind Sie Bürger eines EU-Landes, von Island, Norwegen oder der Schweiz, so benötigen Sie keine Aufenthaltserlaubnis und können direkt ein Unternehmen in Deutschland gründen.
  • Sind Sie Bürger eines anderen Landes (also einem sog. Drittstaaten) so brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis, um in Deutschland eine Existenz gründen zu können. Bitte erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde, ob Ihre Aufenthaltstitel Sie zu einer selbständigen Tätigkeit befähigt. Mehr zum Thema Visum und Aufenthaltsrecht finden Sie auf Make it in Germany.

Ausführliche Informationen zum Thema Existenzgründung, z.B. Business Plan, Rechtsformwahl oder Finanzierung finden sie ebenfalls auf Make it in Germany oder auf dem Existenzgründungsportal.

Pflegekräfte aus dem Ausland:
Wenn Sie speziell Pflegekräfte aus dem Ausland einstellen möchten, unterstützt Sie dabei die Bundesagentur für Arbeit. Sie informiert auf Ihren Seiten über Zulassung und Voraussetzungen. Weitere Informationen zur Einstellung von Pflegekräften finden Sie ebenfalls auf „Make it in Germany - Für Unternehmen“ in der Rubrik „Arbeitsmarktzulassung bestimmter Personengruppen“.

Ausführliche Informationen zur Rekrutierung von Fachkräften aus dem Ausland sowie weiterführende nützliche Links zum Thema Pflegkräfte aus dem Ausland finden Sie hier.

Bei individuellen Fragen zum Thema Visum und Aufenthaltsrecht, sowie Einstellung von ausländischen Personal helfen die Kolleginnen und Kollegen der Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ gerne weiter: +49 30 1815 – 1111. Über die Hotline erhalten Sie eine persönliche Beratung auf Deutsch oder Englisch.

Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen und wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben.

* Bitte beachten Sie, dass es sich bei den hier dargestellten Informationen um ein allgemeines Serviceangebot handelt. Für die Erteilung von Visa beziehungsweise Aufenthaltserlaubnissen sind allein die Auslandsvertretungen und die Ausländerbehörden verantwortlich.

Quelle: Justina Alichniewicz
Projekt „Make it in Germany
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
August 2018

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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