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Bauunternehmen: Bürgschaft für Errichtung eines Referenzobjekts?

Frage

Wir sind eine junge Baufirma, die sich auf energetisch autarken Wohnungsbau spezialisieren möchte. Wir wollen aufzeigen, dass es möglich ist, Mehrfamilienhäuser energetisch autark zu bauen und zu betreiben. Für dieses innovative Vorhaben errichten wir derzeit eine Seniorenwohnanlage als Referenzobjekt. Unser Ziel ist es, den für den Betrieb dieser Wohnanlage benötigten Strom so auch die Wärme selbst zu generieren. Um unsere Firma auf eine solide Basis zu stellen, suchen wir nunmehr Fördermittel in Form von Darlehen, Zuschüssen, Bürgschaften für den Kauf einer Immobilie (Übernahme aus einem in Ruhestand gehenden Betrieb) und Maschinen (wie Minibagger, Mobilbagger usw.). Darüber hinaus bedarf es an finanziellen Mitteln, um weitere qualifizierte Mitarbeiter einzustellen.

Antwort

Grundsätzlich sind Unternehmen der Baubranche in Sachsen förderwürdig- und fähig.

Bei der Finanzierung einer Seniorenwohnanlage sind im Wesentlichen Erträge aus Vermietung und Verpachtung zu erwarten. Derartige Vorhaben sind nicht förderwürdig, sollten aber durch Hypothekenbankkredite finanzierbar sein.

Gerne würden die Bürgschaftsbank und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft in Sachsen mit Ihnen ins Gespräch kommen, um Fördermöglichkeiten auszuloten. Hier könnte Beteiligungskapital die richtige Finanzierungsform sein, auch wenn das bisher Ihrerseits nicht vorgesehen ist.

Quelle: Stephan Jansen
Geschäftsführer
VERBAND DEUTSCHER BÜRGSCHAFTSBANKEN e.V. (VDB)
Mai 2016

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