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Gewerbeobjekt um- und ausbauen: Förderung?

Frage

Wir haben ein Gewerbeobjekt in unsere Firma gekauft, welches wir gewerblich nutzen möchten, aber auch eine Wohnung darin ausbauen möchten (aus den vorhandenen Büroräumen). Sanierungsmaßnahmen die wir vorhaben sind: neue Fenster mit Rollläden im Wohnbereich, Einbruchsgitter überall, neue Türen teils Gewerbe und Wohnraum und Sicherheitstechnik (Kameras). Welche Fördermittel könnten wir beantragen, bevor wir loslegen?

Antwort

Gerne bieten wir Ihnen unsere Förderprodukte auch zur Finanzierung gemischt genutzter Objekte an. Die Kosten finanzieren wir getrennt nach der jeweiligen Nutzung (gewerblich oder wohnwirtschaftlich).

Kosten, die auf die gewerblichen Nutzflächen entfallen, finanzieren wir mit folgenden Produkten:

Mit dem Förderprogramm „Energieeffizient Bauen Sanieren“ werden auch Einzelmaßnahmen an bestehenden gewerblichen Nichtwohngebäuden, die die Energieeffizienz verbessern. Die technischen Mindestanforderungen und die Energieeinsparungen bestätigt bei Antragstellung ein Sachverständiger.

Für Maßnahmen zum Einbruchschutz an Nichtwohngebäuden können Sie unseren KfW-Unternehmerkredit nutzen. Ein separates Förderprogramm mit Zuschüssen, wie im wohnwirtschaftlichen, gibt es für Nichtwohngebäude nicht.

Haben Sie weitere Fragen zu den gewerblichen Förderprodukten der KfW?
Sie erreichen das Beraterteam unseres Infocenters von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicerufnummer 0800 539 9001.

Kosten, die auf die wohnwirtschaftlich genutzten Gebäude(-teile) entfallen, finanzieren wir mit diesen Produkten:

Wenn Sie beheizte Nichtwohnfläche (z.B. Büro- oder Ladenfläche) in eine Wohneinheit umwidmen, können wir die erforderlichen, energetischen Sanierungsmaßnahmen über das Produkt „Energieeffizient Sanieren“ fördern, sofern die Bedingungen eingehalten werden.

Wenn Sie in dieser beheizten Fläche die neue Wohneinheit barrierefrei im Sinne unserer Produktrichtlinien errichten, kommt gegebenenfalls zusätzlich das Förderprodukt „Altersgerecht Umbauen“ in Frage.

In beiden Produkten bieten wir jeweils eine Zuschuss- und eine Kreditvariante an, für die jeweils unterschiedliche Antragsvoraussetzungen gelten.

Bitte beachten Sie, dass Sie Kredit und Zuschuss nicht für die gleiche Maßnahme nutzen können.

Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der neu entstehenden Wohneinheiten.

Detailinformationen wie Merkblätter und Anlagen finden Sie auf unserer jeweiligen Produktseite „Energieeffizient Sanieren“:
Energieeffizient Sanieren – Kredit
Energieeffizient Sanieren - Zuschuss

Altersgerecht Umbauen:
Zuschuss für Barriere-Reduzierung
Zuschuss für Einbruchschutz
Kredit für Maßnahmen zu Barriere-Reduzierung und Einbruchschutz

Die Umwidmung unbeheizter Nichtwohngebäude in abgeschlossene Wohneinheiten können Sie über den KfW-Kredit „Energieeffizient Bauen“ (153) finanzieren. Detailinformationen wie Merkblätter und Anlagen finden Sie auf unserer Produktseite Energieeffizient Bauen.

Haben Sie weitere Fragen zu den wohnwirtschaftlichen Förderprodukten der KfW? Sie erreichen das Beraterteam unseres Infocenters von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicerufnummer 0800 539 9002.

Wir bitten um Verständnis, dass die abschließende Beurteilung Ihres Vorhabens erst anhand der konkreten Antragsunterlagen möglich ist.

Quelle: KfW Bankengruppe
KfW-Infocenter
Servicerufnummer: 0800 539 9001 (kostenfrei)
infocenter@kfw.de
www.kfw.de
März 2020

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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