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Gründen mit ü80: Gründungsförderung?

Frage

Erhält ein geistig voll belastbarer Mann mit 81 Jahren (der aber Grundsicherung erhält) eine Chance, selbständig tätig zu werden oder gilt er (wie bei Banken) zu alt, obwohl durchaus nützlicher Teil der Gesellschaft? Gäbe es dazu Hilfen?

Antwort

Eine Altersgrenze für die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit gibt es nicht.

Bitte beachten Sie, dass bei der Grundsicherung auch Ihr Einkommen aus Ihrer selbständigen Tätigkeit berücksichtigt wird. Nicht dazu zählen 30 Prozent des Einkommens aus selbständiger Tätigkeit, höchstens jedoch 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1. Für eine individuelle Beratung sollten Sie sich an den örtlichen Träger der Grundsicherung wenden.

Der Freistaat Bayern fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Finanzierung von Beratungsleistungen für Existenzgründer bzw. Betriebsübernehmer in der Vorgründungsphase. Förderfähig sind Coachingmaßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen. Weitere Informationen finden Sie in der Förderdatenbank des Bundes.

Auch die Industrie- und Handelskammer bietet eine kostenfreie Existenzgründungsberatung.

Bei geringem Kapitalbedarf ist eine Förderung über den „Mikrokreditfonds Deutschland“ möglich. Dieses Programm richtet sich an Vorhaben mit einem Kreditbedarf von bis zu 25.000 Euro. Es gibt keine Kredituntergrenze, so dass auch sehr kleine Kredite gewährt werden können. Das Besondere hierbei ist, dass auch Gründer, die keinen Zugang zu Banken haben, hier einen Kredit erhalten können.

Quelle: Team des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
November 2019

Tipps der Redaktion:

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