Gesundheitsberaterin und Studentin der Gesundheitswissenschaften: ganzheitliche Gesundheitsberatung anbieten?
Frage
Ich stehe kurz vor meiner freien Ausbildung als Gesundheits- und Präventionsberaterin (-coach) und studiere außerdem Gesundheitswissenschaften. In meiner Recherche bin ich auf eine Frage zur Ernährungsberatung gestoßen, die sich nur mit einem Abschluss der Ernährungsberatung oder Oekotrophologie so nennen darf. Befähigt mich meine Ausbildung und mein Studium, mich Gesundheitsberaterin nennen zu können? Ich würde mich gerne als ganzheitliche Gesundheitsberaterin selbstständig machen und bin dort auch auf Unsicherheiten bezüglich Freiberuf und Gewerbeanmeldung gestoßen. Ist es für mich zwingend notwendig ein Gewerbe anzumelden, wenn ich z.B. zu Hause Klienten empfangen kann oder Hausbesuche mache? Ändert sich die rechtliche Grundlage, sobald ich Kurse in z.B. Volkshochschulen oder online gebe? Muss ich, solange ich Studentin bin, Rentenversicherungsbeiträge zahlen?
Antwort
Zu Ihren Fragen:
„Befähigt mich meine Ausbildung und mein Studium, mich Gesundheitsberaterin nennen zu können?“
Ja, Ihre Ausbildung berechtigt Sie dazu. Zudem ist der Begriff der Gesundheitsberaterin bzw. des Gesundheitsberaters nicht gesetzlich geschützt.
Unsicherheiten bezüglich Freiberuf und Gewerbeanmeldung:
Wenn Sie dozieren und damit lehren, ist der Ort der Ausübung in dem Zusammenhang nicht relevant; siehe die Webseite der IHK Magdeburg.
„Muss ich, solange ich Studentin bin, Rentenversicherungsbeiträge zahlen?“
Informationen zur Rentenversicherung für Studentinnen und Studenten finden Sie z.B. auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung.
Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Stand:
April 2020
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