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Make-Up-Artist und Nageldesigner: Ausbildung erforderlich?

Frage

Benötigt man eine berufsbezogene Ausbildung um selbständig als Make-Up-Artist und Nageldesigner zu arbeiten?

Antwort

Zunächst ist es so, dass beide von Ihnen aufgeführten Tätigkeiten unter das sog. „Handwerksähnliche Gewerbe“ fallen, wo eine Selbständigkeit ohne Meisterbrief aufgenommen werden kann.

Es gibt jedoch bei beiden Tätigkeiten bzw. Berufen Ausbildungen und/oder Weiterbildungen (Seminare), die mit Zeugnissen/Zertifikaten abgelegt und belegt werden müssen.

Um ein Nagelstudio zu eröffnen, benötigen Sie lediglich einen Gewerbeschein und keine abgeschlossene Berufsausbildung.

Eine anerkannte Ausbildung zum Nageldesigner wird ohnehin nicht angeboten. Jedoch legen wir Ihnen dringend nahe, eine Schulung/Fortbildung in diesem Bereich zu absolvieren.

Denn für Ihre zukünftigen Kunden dient ein fachlicher Nachweis als Qualitätsmerkmal und wird ein wichtiger Faktor sein, um sich für Sie zu entscheiden. Neben den fachlichen Fertigkeiten, sollten Sie sich auch Wissen zu gesundheitlichen Grundlagen - wie die Beschaffenheit der menschlichen Haut, zur Produktchemie sowie insbesondere der Hygiene aneignen. Die Richtlinien der Hygieneverordnung sind zwingend zu beachten und dessen Einhaltung wird von Behörden z.B. nach der Eröffnung eines „Nageldesign-Studios“ regelmäßig überprüft.

Hier bietet beispielsweise die Handwerkskammer Fortbildungen zur „Geprüfter Nageldesigner/in“ an.

Jedoch verlangt die Handwerkskammer in der Regel einen Nachweis über eine bereits abgeschlossene Ausbildung zum Friseur oder Kosmetiker.

Sollten Sie keine dieser Ausbildungen abgeschlossen haben, gibt es diverse private Schulungsangebote, die genutzt werden können, um sich Fachwissen und Fertigkeiten anzueignen.

Bei der Tätigkeit bzw. Beruf als Make-Up-Artist verhält es sich anders. Dieser Beruf kann nur selbständig ausgeführt werden, wenn man eine erfolgreiche abgeschlossene Ausbildung durchlaufen hat. Die Ausbildung kann entweder in Vollzeit (vier Monate), in Teilzeit (acht Monate) oder über verschiedene Wochenenden (acht Monate) erfolgen und mit einer Abschlussprüfung abgelegt werden.

Eine vorherige Ausbildung im Bereich Beauty und Fashion, z.B. als Friseurin, Visagistin oder Maskenbildnerin kann von Vorteil sein, ist aber kein Kriterium für die Ausbildung zum Make-up Artist. Eine abgeschlossene Schulausbildung sollte vorhanden sein. Die Kosten für diese Ausbildung bewegen sich im drei- bis fünfstelligen Bereich.

Den Antrag für einen Gewerbeschein können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Gemeinde stellen. Ohne einen Gewerbeschein, darf die kostenpflichtige Dienstleistung Ihrerseits nicht erfolgen, ansonsten machen Sie sich strafbar. Zudem sind Sie verpflichtet, sollten Sie ein eigenes Studio eröffnen wollen, dieses bei Ihrer zuständigen Handwerkskammer (HWK) oder Industrie- und Handelskammer (IHK) anzumelden.

Wir empfehlen Ihnen hier noch einmal im Detail Rücksprache mit Ihrem Steuerberater zu halten.

Quelle: German Drechsler
THINK Gruppe, BDU
Wir entwickeln Unternehmen und Menschen
c/o THINK Unternehmensentwicklungs GmbH
Juli 2018

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