Antwort
Eine pauschale Empfehlung in Bezug auf Erfahrungswerte ist schwierig, da es immer vom Einzelfall abhängt.
Eine „Kompensation“ durch den Aufschlag der Mehrwertsteuer (für den Privatkunden) ist faktisch nur auf Kosten der Gewinnspanne möglich. Hier müssen Sie grundsätzlich darüber nachdenken, ob Sie das - letztlich zu Ihren Lasten - auch wirklich tun wollen (und es auch nötig ist)!?
Von der Annahme ausgehend, dass Ihre Produkte der 19 %-Besteuerung unterliegen, haben wir - der Verständlichkeit halber - entsprechende Zahlenbeispiele nachfolgend aufgeführt - einmal ausgehend von einem derzeitigen Produktpreis von 45,00 Euro.
Hierbei gibt es an sich drei Möglichkeiten:
- Sie reduzieren den Netto-Preis Ihres Produktes so weit, sodass der künftige Bruttopreis dem bisherigen Produktpreis entspricht: 37,82 Euro netto + 7,18 Euro MwSt. = 45,00 Euro brutto
- Sie reduzieren den Netto-Preis Ihres Produktes um einen bestimmten Teilbetrag dauerhaft und haben somit eine moderate Preiserhöhung (für den Privatkunden): Bspw. 41,00 Euro netto + 7,79 Euro MwSt. = 48,79 Euro brutto
- Sie reduzieren den Nettopreis Ihres Produktes zunächst einmal temporär und erhöhen dann schrittweise, bis Sie mit Ihrem Netto-Preis - idealerweise - bei 45,00 Euro ankommen. Beachten Sie: Hierbei sollten Sie nicht zu schnell erhöhen - bestenfalls halbjährlich oder jährlich.
Bei allen Varianten profitieren hauptsächlich die Firmenkunden, da es für sie insgesamt günstiger wird.
Bei der Variante 1 bleibt es für die Privatkunden unverändert - bei den Varianten 2 + 3 erhöht sich der Preis.
Sie hingegen haben entweder dauerhafte - bei der Variante 1+2 - oder vorübergehende - bei der Variante 3 - Einbußen Ihres Geschäftsergebnisses.
Es ist durchweg verständlich, dass Sie Ihren Privatkunden entgegenkommen möchten, gerade wenn diese den Hauptanteil Ihrer Kunden bilden und sofern Sie dann trotzdem noch wirtschaftlich arbeiten können. Laut Ihrer Aussage ist das Verhältnis jedoch relativ ausgeglichen bzw. der Firmenkundenanteil überwiegt sogar leicht.
Letztendlich hängt Ihre Preisgestaltung davon ab, welche Produkte Sie verkaufen (und daraus resultierend, wie hoch die Marktnachfrage ist!) und mit welcher Rentabilität Sie arbeiten möchten bzw. können - i.S. von, was Sie an Gewinn erwirtschaften möchten und auch brauchen.
In diesem Zusammenhang sollten Sie auch Ihre Kalkulation überprüfen, denn mit dem Wechsel der Besteuerungsform sind Sie auch vorsteuerabzugsberechtig, was die Kostenseite entsprechend positiv beeinflussen kann - z.B. ggf. auch beim Wareneinsatz!
Vertreiben Sie Produkte, welche auch von Mitbewerbern angeboten werden, vergleichen Sie die Preise mit denen der Wettbewerber und prüfen Sie, inwieweit Anpassungen ggfs. möglich sind.
Da wir Ihre betriebswirtschaftlichen Zahlen nicht kennen, können nur Sie einschätzen, was für Ihr Unternehmen „vertretbar“ ist. Ein höherer Preis ist zwar zunächst vermeintlich ein Wettbewerbsnachteil in Bezug auf die Privatkunden, jedoch bleibt aus Marketinggesichtspunkten zu sagen: Wenn Ihr Produkt gut genug ist, werden Ihre Privatkunden auch einen etwas höheren Preis dafür zahlen.
Insbesondere dann, wenn Ihre Produkte nicht auch von anderen angeboten werden und nicht vergleichbar sind!
Ansonsten müssten Ihre Produkte schon bestimmte Besonderheiten haben, so dass Sie sich von Wettbewerb absetzen können und ein höherer Preis vertretbar bzw. „verkaufbar“ ist.
Wir hoffen, Ihnen mit den vorgenannten Ausführungen weitergeholfen zu haben und wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Umsetzung.
Quelle: German Drechsler
THINK Gruppe, BDU
Wir entwickeln Unternehmen und Menschen
c/o THINK Unternehmensentwicklungs GmbH
Oktober 2019
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