Antwort
Die GbR ist eine eigenständige Personengesellschaft, die mit Ihrer freiberuflichen Tätigkeit als Grafikdesigner nichts zu tun hat. Beide Unternehmungen haben eine eigenständige Buchhaltung (mit getrennter EÜR/Einnahme-Überschussrechnung) und bearbeiten unabhängig voneinander eigenständige Projekte.
Natürlich können Sie weiterhin Aufträge als freiberuflicher Grafikdesigner akquirieren und abwickeln. Sie müssen lediglich auf die korrekte Zuordnung der Projekte auf die jeweilige Unternehmung / Buchhaltung achten.
Je nachdem was die GbR anbietet ist sie ein gewerbliches Unternehmen oder eine freiberufliche Partnergesellschaft.
Wenn es sich um eine gewerbliche Unternehmung handelt und die Einkünfte, die Sie als GbR-Gesellschafter aus der GbR erzielen dauerhaft über denen der freiberuflichen Tätigkeit liegen, dann „infiziert“ das Gewerbe die freiberufliche Tätigkeit, und ihre freiberuflich erzielten Einkünfte unterliegen ebenfalls der Gewerbesteuer!
Quelle:
Wolfgang Dykiert
Gründungs- und Mittelstandsberatung
dykiert beratung
Stand:
Februar 2021
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