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Werbeagentur mit Fotografieleistungen: Anmeldung bei Handwerkskammer?

Frage

Ich habe ein Gewerbe als Kleinunternehmer mit einer Werbeagentur angemeldet. Die Tätigkeiten habe ich wie empfohlen, sehr breit gefächert deklariert. Unter anderem Fotografie-Arbeiten NUR für Kundenwebseiten. Dazu Werbetechnik, da ich mit einer Art Sandstrahl-Gravur Schmuck, Sektgläser, Metalle o.ä. veredeln möchte. Eigentlich möchte ich der Handwerkskammer aufgrund der Gebühren nicht beitreten. Jetzt bekam ich aber ein Anmeldeformular, da ich handwerksähnliche Tätigkeiten aus dem Fotografen- sowie Graveurhandwerk ausübe. Sind denn Werbeagenturen grundsätzlich in der Handwerksrolle eingetragen bzw. kann ich die Eintragung vermeiden? Soll ja alles nur in kleinem Rahmen stattfinden - da Nebengewerbe.

Antwort

Die Kammerzugehörigkeit orientiert sich nicht an dem Umfang der Gewerbeausübung, sondern an dem Gewerbe bzw. der ausgeübten Tätigkeit. D.h. unabhängig, ob Sie Ihr Gewerbe im Neben- oder im Vollerwerb oder als Kleinunternehmer angemeldet haben, sobald Sie Tätigkeiten anbieten, die nicht den freien Berufen zuzuordnen sind, dann sind Sie verpflichtet entweder in die IHK oder in die HWK einzutreten.

Sowohl bei den Kammern (IHK und HWK) gibt es Grundbeiträge und (nach Gewerbeertrag) gestaffelte Zusatzbeiträge. Da Sie Kleinstserien anbieten bzw. nur in sehr eingeschränktem Umfang gewerblich tätig sein wollen, würde ich Ihnen empfehlen mit der HWK vor Ort in Kontakt zu treten, um ggf. eine beitragsfreie oder ermäßigte Mitgliedschaft zu erfragen.

Grundsätzlich sollte man - unabhängig von der gesetzlichen „Zwangsmitgliedschaft" auch anerkennen, dass die Kammern öffentliche Aufgaben erfüllen. Als „Körperschaften des öffentlichen Rechts" bieten sie für gegenwärtige und künftige Mitglieder u.a. folgende direkte Serviceleistungen an:

  • Überwachung der Berufsausbildung,
  • Abnehmen von Prüfungen,
  • Unterstützung und Beratung staatlicher Behörden durch Vorschläge, Berichte und Expertisen,
  • Erstellen Gutachten im Rahmen von Gerichtsverfahren,
  • Wahrnehmen von Aufsichtsfunktionen im Umweltrecht
  • Vereidigung öffentlicher Sachverständiger.

Quelle:
Wolfgang Dykiert
Gründungs- und Mittelstandsberatung
dykiert beratung

Stand:
April 2020

Tipps der Redaktion:

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