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Selbst genähte Kleidung verkaufen: Beiträge an HWK und IHK?

Frage

Ich möchte gern mit meinem bisherigen Hobby-Nähen etwas Geld dazu verdienen und meine genähten Röcke und Kleider sowie Baby-/Kleinkinderhosen verkaufen. Wenn ich dies in der Gewerbe-Beschreibung so angebe, muss ich dann mit (hohen) Beiträgen bei der HWK/IHK rechnen? Ich werde die Kleinunternehmerregelung beantragen.

Antwort

Es kann sein, dass Sie sich mit dem sog. Maßschneider-Handwerk in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke der zuständigen Handwerkskammer eintragen lassen müssen. Die Höhe der Beiträge bzw. der Eintragungsgebühr obliegt der jeweiligen Handwerkskammer. Eine pauschale Aussage hierzu lässt sich leider nicht machen.

Daher rate ich Ihnen, sich mit der für Ihren Ort zuständigen Handwerkskammer in Verbindung zu setzen. Teilweise gibt es für Existenzgründer, die sich das erste Mal überhaupt selbstständig machen, Erleichterungen in Form von Beitragserlässen.

Quelle:
Ulrich Engelhardt
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
bei der Handwerkskammer
www.hwk-duesseldorf.de

Stand:
Juni 2020

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