Antwort
In Nordrhein-Westfalen beraten und informieren 75 STARTERCENTER NRW Existenzgründerinnen und -gründer bei allen Fragen auf ihrem Weg in die Selbständigkeit und Firmenentwicklung. Kontaktdaten der Startcenter finden Sie unter www.startercenter.nrw.
Gerne geben wir Ihnen erste Informationen und Recherchemöglichkeiten.
Wenn Sie eine selbständige Tätigkeit regelmäßig ausüben möchten, ist diese anzumelden. Man unterscheidet zwischen freiberuflichen und gewerblichen Tätigkeiten. Je nach Art der Tätigkeit (gewerblich oder freiberuflich) erfolgt eine Anmeldung beim örtlichen Gewerbeamt oder beim Finanzamt. Um zu klären, ob es sich bei Ihrem Vorhaben um eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit handelt, können Sie sich an Ihr örtliches Gewerbeamt wenden.
Da Sie Student(in) sind, haben Sie die Regularien der Studenten in der Sozialversicherung zu berücksichtigen. Studenten können in Zeiten der Vorlesungen bis zu 20 Stunden selbständig oder abhängig beschäftigt tätig sein, ohne ihren Status als Student zu verlieren. In der vorlesungsfreien Zeit gibt es keine zeitliche Eingrenzung.
Wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, teilen Sie die Aufnahme Ihrer selbständigen Tätigkeit bitte Ihrer Krankenversicherung mit. Die gesetzliche Krankenkasse wird anhand der vorliegenden Fakten prüfen, ob es sich um eine Tätigkeit im Haupt- oder Nebenerwerb handelt. Relevant sind dabei unter anderem der zeitliche Aufwand und die monatlichen Einnahmen. Die Beurteilung erfolgt im Einzelfall durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung. Sie können sich zu Fragen rund um das Thema Krankenversicherung gern an das Bürgertelefon zur gesetzlichen Krankenversicherung des Bundesministeriums für Gesundheit unter der Telefonnummer 030 340 60 66 01 wenden.
In der Regel können Förderprogramme nur in Anspruch genommen werden, wenn die selbständige Tätigkeit im Haupterwerb ausgeübt werden soll. Eine Fördermöglichkeit ist der ERP-Gründerkredit - StartGeld von der KfW, wenn die selbständige Tätigkeit vorläufig im Nebenerwerb ausgeübt wird und eine zeitliche Aufwertung der Tätigkeit geplant ist.
Eine mögliche Option der Förderung stellt der „Mikrokreditfonds Deutschland“ dar. Dieses Programm richtet sich an Vorhaben mit einem Kreditbedarf von bis zu 25.000 Euro. Es gibt keine Kredituntergrenze, sodass auch sehr kleine Kredite gewährt werden können. Das Besondere hierbei ist, dass auch Gründer, die keinen Zugang zu Banken haben, hier einen Kredit erhalten können. Die Beantragung des Mikrokredits erfolgt über Mikrofinanzinstitute.
Neben den Förderprogrammen des Bundes fördern auch die Bundesländer Existenzgründungen. Sie können sich bei der NRW.Bank erkundigen, ob Ihr Bundesland nebenberufliche Existenzgründungen fördert.
Quelle:
Team des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
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Tel.: 030-340 60 65 60
Stand:
August 2020
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