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Heilpraktikerin: versicherungspflichtig?

Frage

Bin ich als Heilpraktikerin für Osteopathie ohne Angestellte in einer Versicherungspflicht?

Antwort

Prinzipiell sind Heilpraktikerinnen nicht rentenversicherungspflichtig. Sofern Sie die Osteopathie rein als Heilpraktikerin ausüben und auch keine Nähe zur Physiotherapie besteht und Sie auch keine Ausbildung als Physiotherapeutin haben, besteht keine Gefahr, dass die Deutsche Rentenversicherung Sie als versicherungspflichtig betrachtet. Weshalb diese Abgrenzung? Physiotherapeuten sind nämlich rentenversicherungspflichtig.

Sie finden eine ähnlich gelagerte Frage und Antwort auch im Expertenforum-Archiv unter folgendem Link: http://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Persoenliche-Absicherung/Rentenversicherung/Heilpraktiker-und-Physiotherapeut-rentenversicherungspflichtig.html

Quelle: Brigitte Ommeln
Finanzfachwirtin (FH)
Wirtschafts- und Gründungsberatung
Mai 2018

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