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Kleinunternehmen Blumenhandel: Versicherungen?

Frage

Ich stelle mir die Frage, welche Versicherungen am meisten Sinn für mein Einzelunternehmen ergeben. Ich bin gerade in der Gründungsphase eines Blumenhandels über eine Onlinepräsenz. Ich nehme die Kleinunternehmerregelung in Anspruch und gründe nebenberuflich. Ich wohne bei meinen Eltern und mache gerade mein Abitur.

Antwort

Auch wenn Sie nebenberuflich selbständig sind, so kann doch das Risiko einer Falschlieferung oder mangelhafter Ware Ihren Kunden verärgern und Sie ggfs. zum Schadenersatz verpflichten. Oder eine Verwechslung der Pflanzen (giftige Blume) führt beim Kunden zu einer ernsthaften Verletzung oder eine versehentlich mitgelieferte große Spinne zum Herzinfarkt - oder oder oder…

Aus diesem Grund würde ich Ihnen zu einer Betriebshaftpflichtversicherung raten. Denn als selbständiger Händler tragen Sie das volle Risiko: für Ihre Mitarbeiter (ggfs. zukünftig, wenn Ihr Unternehmen wächst), Ihre Produkte, also Ihre Arbeit. Jeden Geschäftstag verpflichten Sie sich für eine zuverlässige und schadensfreie Warenlieferung und übernehmen damit Tag für Tag eine große Verantwortung. Wichtig ist für Sie deshalb die Absicherung Ihres Betriebshaftpflicht-Risikos. Denn Sie haften für Schäden, die Sie (oder Ihre Mitarbeiter) anderen durch Ihre betriebliche Tätigkeit zufügen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Sie haupt- oder nebenberuflich tätig sind.

Die Kleinunternehmerregelung betrifft i.Ü. lediglich die steuerliche Behandlung, hat aber mit Haftungsrisiko gar nichts zu tun.

Des Weiteren sollten Sie sich überlegen, wie Sie Ihren Krankenversicherungsschutz regeln. Sie sind als Schüler, sofern Ihre Eltern gesetzlich krankenversichert sind, beitragsfrei mitversichert. Diese Familienversicherung endet aber, sobald Sie eigene Einkünfte haben und diese mehr als geringfügig sind. Sprechen Sie hier bitte unbedingt mit Ihrer Krankenkasse. Sollten Sie über Ihre Eltern privat krankenversichert sein, kann die Situation anders aussehen, auch hier bitte unbedingt die private Krankenversicherung anrufen und über den neuen Sachverhalt informieren.

Quelle: Brigitte Ommeln, M.A.
Finanzfachwirtin (FH)
September 2016

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