Persönliche Haftung vermeiden: UG gründen oder Berufshaftpflichtversicherung abschließen?
Frage
Ich bin fest angestellt in Teilzeit (20 Std./Woche) und veranstalte nebenbei handwerkliche Kurse für kleine Gruppen. Bisher bin ich als Einzelunternehmerin aktiv. Ich habe allerdings Bedenken wegen der Haftung, da bei handwerklichen Kursen ein erhöhtes Verletzungsrisiko besteht - auch wenn die Teilnehmer einen Haftungsausschluss unterschreiben. Ist es ratsam, aufgrund der Haftungsbeschränkung eine UG (haftungsbeschränkt) zu gründen, um die persönliche Haftung bei einer Schadensersatzforderung eines Teilnehmers zu beschränken?
Antwort
Es ist deutlich einfacher, eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, die Sie in der Tätigkeit als freiberufliche „Lehrerin“, Dozentin absichert. Diese Police möchte ich Ihnen sowieso ans Herz legen, denn es kann immer einmal etwas passieren. Diese Berufshaftpflicht (BHV) greift genau dann, wenn rund um Ihre Kurse jemand zu Schaden kommt und eigentlich Sie dafür in Haftung genommen werden könnten.
Der zeitliche und finanzielle Umfang was die Gründung und Führung einer UG steht - aus meiner persönlichen Sicht - in keinem Verhältnis zum Abschluss einer BHV, die vielleicht 150 Euro im Jahr kostet (wenn überhaupt).
Quelle: Brigitte Ommeln
Finanzfachwirtin (FH)
Wirtschafts- und Gründungsberatung
Februar 2019
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