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Personalvermittler: Versicherung?

Frage

Mein geplantes Konzept als Personalvermittler sieht folgendermaßen aus: Die Arbeitnehmer sind Studenten, die nebenbei als Kleinunternehmer selbständig sind. Meine Kunden sind unterschiedliche Unternehmen aus der Werbetechnikbranche. Bei den Jobs handelt es sich in der Regel um Tätigkeiten von einem oder mehreren Tagen, für die eine Anzahl X an MA vom Kunden bei mir bestellt wird. Ich rechne direkt mit den Kunden ab, während die Arbeitnehmer ihre Rechnung dann an mich schicken. Welche Versicherungen benötigt man als Personalvermittler? Haftet man als Personalvermittler in der oben beschriebenen Situation für die vermittelten Arbeitnehmer? Oder brauchen diese eine eigene Versicherung und ich als Vermittler habe mit der Haftung nichts zu tun? Es geht mir hierbei insbesondere um Sach- und Personenschäden auf den Baustellen, verursacht durch die von mir vermittelten Arbeitnehmer.

Antwort

In der von Ihnen beschriebenen Situation sind Sie gegenüber Ihren Leiharbeitern in der Funktion eines Arbeitgebers. Das bedeutet, dass Sie, da Sie ja auch gegenüber Ihren Kunden abrechnen, für die Qualität Ihres Personals verantwortlich sind. Ganz konkret: Sie schulden Ihrem Kunden das gewünschte qualifizierte Personal; vermitteln Sie also einen nicht geeigneten Mitarbeiter, schulden Sie Ihrem Kunden Schadenersatz. Das gleiche gilt für Schäden, die durch Ihre Mitarbeiter zum Beispiel auf der Baustelle entstehen. Auch hierfür haften Sie als Verleiher/Arbeitgeber.

Anders wäre die Situation, wenn Sie quasi Ihr Personal nur „durchreichen“. Sobald Ihre Kunden mit Ihrem Personal einen Beschäftigungsvertrag abschließen, sind Sie ich sage mal salopp „aus der Nummer Haftung raus“. Denn dann, durch den Beschäftigungsvertrag, entsteht ein Arbeitsverhältnis zwischen Ihrem Kunden und dem überlassenen Arbeitnehmer.

Am besten sprechen Sie verschiedene Versicherungen an und überlassen denen eine genaue Leistungsbeschreibung Ihres Gründungsvorhabens. Dann können die einzelnen Versicherer im Detail die Versicherungspolice kalkulieren.

Quelle: Brigitte Ommeln
Finanzfachwirtin (FH)
Wirtschafts- und Gründungsberatung
Juni 2018

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