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Tattoo-Studio: Versicherungen?

Frage

Ich möchte mich mit einem kleinen Tattoo-Studio selbständig machen und dabei interessiert mich, welche Versicherungen notwendig und unverzichtbar sind.

Antwort

So ganz viele Versicherungen sind es nicht, aber mindestens um zwei kommen Sie nicht umhin.

1.) Geschäfts-Versicherung - oder auch Betriebsversicherung (= Inhaltsversicherung).
Das ist die „Hausrat“ für den Betrieb, sie schützt Ihr Tattoo-Studio gegen Schäden durch Einbruch, Diebstahl, Vandalismus, aber auch so schlimme Sachen wie Wasser-Rohrbruch und nachfolgende Überschwemmung, Feuer- und Sengschäden. Glasbruch kann zusätzlich vereinbart werden (Schaufenster-Scheiben!).
Der Beitrag dafür richtet sich zum einen nach der Größe und Lage des Betriebes, aber auch nach dem Wert Ihrer Einrichtung, Waren, Vorräte und Kassenbestand.

2.) Betriebs-Haftpflicht-Versicherung.
Die ist noch notwendiger, denn als Tätowierer arbeiten Sie ja am Körper Ihrer Kundinnen und Kunden und könnten ihn theoretisch verletzen. Die Haftpflichtpolice kennt Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Ist alles in einer Police enthalten. Achten Sie bitte auf eine hohe Versicherungssumme, 3 Mio. Euro sollten es schon sein, besser 5 Mio. Euro Deckung. Wenn Sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen, wird es etwas teurer. Wenn Sie mit Honorar-Mitarbeiterinnen oder Honorar-Mitarbeitern arbeiten (z.B. jemand anderes macht Piercing, Sie nur Tattoos), dann müssen Sie das entweder der Kundin und dem Kunden gegenüber klar machen oder wenn derjenige in Ihrem Auftrag arbeitet, muss die Haftpflichtpolice entsprechend erweitert werden.

3.) Berufsgenossenschaft - gesetzlicher Unfallschutz.
Hier müssen Sie sich als Inhaber erst mal nur melden und bitte abklären, ob Sie unter die Versicherungspflicht fallen oder nicht. Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen Sie auf alle Fälle anmelden, auch die Putzhilfe oder auf Minijob-Basis arbeitende Bürokraft.

Das sind die mindestens zwei, ggfs. drei Versicherungen, die unverzichtbar sind.

Quelle:
Brigitte Ommeln
Finanzfachwirtin (FH)
Wirtschaftsberatung / Consulting

Stand:
Januar 2020

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