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Übersetzerin: Rechtsform? Versicherungen?

Frage

Ich bin staatlich geprüfte Übersetzerin. Derzeit bin ich in einem Verlag u.a. als medizinische Fachübersetzerin tätig. Ich möchte mich gerne als solche selbständig machen und könnte auch bereits für eine Agentur tätig werden. Allerdings weiß ich nicht welche Unternehmensform die richtige wäre, auch nicht welche Versicherungen man braucht und ob man bei der Gemeinde die Selbständigkeit anmelden muss.

Antwort

Generell ist es notwendig jede Tätigkeit anzuzeigen die auf eigene Rechnung, auf Dauer (nicht nur einmalig, sondern mit Wiederholungs-/Fortsetzungsabsicht) und mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Die Anmeldung einer Selbständigkeit kann je nach Art der Tätigkeit auf unterschiedliche Art erfolgen. Eine freiberufliche Tätigkeit ist beim Finanzamt anzuzeigen. Bei einer gewerblichen Tätigkeit ist eine Gewerbeanmeldung beim örtlichen Gewerbeamt vorzunehmen. Übersetzer gehören nach § 18 Einkommensteuergesetz zu den freiberuflichen Tätigkeiten, so dass Sie eine Anzeige bei Ihrem Finanzamt vornehmen müssen.

Nehmen Sie die Anmeldung Ihrer Tätigkeit vor, so sind Sie Einzelunternehmerin. Diese Unternehmensform ist sicherlich für Freiberufler eine gebräuchliche Form. Ausführliche Informationen zu den Rechtsformen finden Sie auf der Internetseite www.existenzgruender.de

Auf Grund der allgemeinen Versicherungspflicht, muss auch ein Selbständiger eine Kranken- und Pflegeversicherung inne haben. Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ist daher der gesetzlichen Krankenversicherung zu melden. Sie können eine bestehende gesetzliche Krankenversicherung im Rahmen einer freiwilligen Mitgliedschaft fortführen oder sich bei einem privaten Versicherungsunternehmen absichern. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist die freiwillige Mitgliedschaft innerhalb von drei Monaten bei Ihrer zuständigen Krankenkasse anzuzeigen. Über die Höhe der Beiträge sollten Sie sich mit Ihrer zuständigen Krankenkasse verständigen. Sie können sich zu Fragen der Krankenversicherung auch gern an das Bürgertelefon zur gesetzlichen Krankenversicherung des Bundesministeriums für Gesundheit unter der Telefonnummer 030/ 340 60 66 - 01 wenden. Möchten Sie sich über ein privates Versicherungsunternehmen absichern, können Sie vorab zu Leistungen und Beiträgen eine Verbraucherzentrale befragen.

Bei Aufnahme einer hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit besteht auch die Möglichkeit weiter in die Arbeitslosenversicherung einzuzahlen. Gesetzliche Grundlage für das Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag ist der § 28a SGB III. Danach können Personen, die eine selbständige Tätigkeit mit einem Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlich aufnehmen und ausüben, ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag abschließen, wenn Sie zum Beispiel innerhalb der letzten zwei Jahre vor Aufnahme der hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit mindestens zwölf Monate in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gestanden haben. Sie können den Antrag bei der für Sie zuständigen örtlichen Arbeitsagentur einreichen. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie in den „Hinweisen zum Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung“ unter www.arbeitsagentur.de

Für Fragen zur Rentenversicherung können Sie sich an das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung (0800 1000 4800) wenden.

Wer ein Unternehmen eröffnet, muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Unternehmerinnen und Unternehmer, die keine Mitarbeiter beschäftigen, sind nicht in jedem Fall versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Unfallversicherung. Eine freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft kann aber sinnvoll sein, um sich gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu versichern. Sie können sich bei der Infoline der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter der Rufnummer 0800 60 50 40 4 erkundigen, welche Berufsgenossenschaft Ihr Ansprechpartner ist.

Ausführliche Informationen zum Thema Versicherungen finden Sie in der GründerZeiten Nr. 05: Versicherungen (PDF, 790  KB).

Als ein Ansprechpartner für eine Existenzgründung in den Freien Berufen kann ich Ihnen das Institut für Freie Berufe benennen (ifb.uni-erlangen.de)

Quelle: Ines Zemke
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Oktober 2016

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