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Yogalehrerin: Versicherung für Kurse im Ausland?

Frage

Ich bin eine freiberuflich tätige Yogalehrerin und würde dieses Jahr gerne im Ausland (Griechenland) eine Yogareise anbieten. Der Veranstaltungs- und Seminarort wird über eine Stiftung (Freunde/Partner) gestellt. An- und Abreise obliegt komplett in der Verantwortung der Teilnehmer. Es werden lediglich Tipps und Infos gegeben. Von unserer Seite werden lediglich Optionen zur Unterkunft vor Ort vorgeschlagen und Kontakte von Unterkünften angegeben. Ich wäre als Kurslehrerin nur für meine Yogaseminare verantwortlich und bin damit durch meine Berufshaftpflichtversicherung abgesichert. Ist eine gesonderte Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter verpflichtend? Bin ich Veranstalter?

Antwort

So, wie Sie die Gesamtsituation schildern, bieten Sie ja bewusst kein komplettes Package an, sondern Sie selbst führen ausschließlich Ihre Kurse durch – so wie in Berlin auch. Von daher sind Sie im klassischen Sinn keine Reiseveranstalterin und benötigen deshalb auch keine zusätzliche Versicherung.

Prüfen Sie aber bitte:

  • greift Ihre Berufshaftpflicht auch im Ausland?
  • fragen Sie Ihre Freunde bei der Stiftung, ob diese eine Versicherung als Veranstalter abgeschlossen haben (vermutlich ja, wenn dort häufiger Seminare durchgeführt werden),
  • sollten Sie gesetzlich krankenversichert sein, macht ggf. eine Auslandsreisekrankenversicherung Sinn.

Quelle:
Brigitte Ommeln
Finanzfachwirtin (FH)
Wirtschaftsberatung / Consulting

Stand:
Februar 2019

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