Frage
Ich möchte meine Berufstätigkeit als Diplom-Psychologin und Heilpraktikerin für Psychotherapie wiederaufnehmen, aber nur stundenweise und zwar in einem von uns angemieteten Wohnhaus. Das Haus liegt in einem reinen Wohngebiet. Unser Vermieter hat einer solchen Nutzung des Hauses bereits im Mietvertrag zugestimmt. Da ich sowohl als Diplom-Psychologin als auch als Heilpraktikerin für Psychotherapie einen Katalogberuf ausübe, also Freiberuflerin bin, kann ich nach § 13 BauN VO auch in einem reinen Wohngebiet tätig werden; richtig? Auch in eigener Psychologischer Praxis? Wenn nicht würde ich mich auf eine Dozententätigkeit (VHS etc.) beschränken. Muss zur Nutzung einzelner Wohnräume (Praxis? Arbeitszimmer zur Unterrichtsvorbereitung?) trotzdem eine Nutzungsänderung beantragt werden? Ist eine zweckentfremdete Nutzung von Teilen (unter 50%) eines Wohnhauses für Freiberufler nicht grundsätzlich genehmigungsfrei? Wie verhalte ich mich gegenüber dem Bauamt?