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Dozentin, Lerntherapeutin, Autorin: Privatwohnung teilweise beruflich nutzen?

Frage

Ich arbeite als Dozentin im Bereich Lernen u. Sprachkurse, als Lerntherapeutin und als Autorin. Ich habe vor, eine Wohnung im Haus meiner Mutter zu mieten und beruflich an drei Tagen in der Woche zu nutzen. An den anderen Tagen arbeite ich noch an Instituten. Was muss ich steuerlich beachten? Was muss ich wo anmelden? Muss ich eine Nutzungsänderung beantragen? Die Wohnung ist etwas zu groß für meine Zwecke, aber ich kann sie nicht teilen. Ist das ein Problem? Es sind zwei Garagen mit einer großen Einfahrt vorhanden. Würde das reichen? Muss man Stellplätze kaufen oder kann man seinen Garten in Stellplätze umwandeln? Wohnen werde ich unten, da ich meine Mutter auch betreuen, aber nicht pflegen muss.

Antwort

Normalerweise muss vor einer Anmietung der Wohnung zunächst mit dem Vermieter die geplante gewerbliche Nutzung geklärt werden. Ich gehe davon aus, dass das kein Problem sein sollte. Zudem sollten Sie sich mit dem zuständigen Gewerbeamt/ Bauamt hinsichtlich möglicher Auflagen abstimmen (Stellplätze, Raumnutzung etc.).

Bzgl. der ggf. möglichen steuerlichen Absetzbarkeit z.B. der Miete als Betriebsausgabe und allen weiteren steuerlichen Aspekten besprechen Sie sich bitte mit Ihrem Steuerberater. Zu beachten ist dabei auch die steuerliche Situation Ihrer Mutter. War die Wohnung bisher nicht vermietet, erzielt Ihre Mutter ab dem Zeitpunkt der Vermietung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Demgegenüber können jedoch auch Kosten für die Wohnung abgesetzt werden. Sie sollten sich in diesem Zuge auch gleich Gedanken um Themen wie Erbschaftssteuer, Schenkungen, Nießbrauch etc. machen. War die Wohnung bisher vermietet und werden Kosten abgesetzt, dann sollten Sie beispielsweise u.a. beachten, dass Ihre zukünftigen Mietzahlungen „fremdüblich“ sind, d.h. in etwa dem entsprechen, was ein fremder Dritter bezahlen würde. Aber wie bereits erwähnt, bei allen steuerlichen Aspekten sollten Sie sich bitte an Ihren Steuerberater wenden.

Quelle: Benedikt Glück
Dr. Schauer Steuerberater-Rechtsanwälte PartG
Mitglied der Steuerberaterkammer München und Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
Mai 2017

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