Antwort
Normalerweise muss vor einer Anmietung der Wohnung zunächst mit dem Vermieter die geplante gewerbliche Nutzung geklärt werden. Ich gehe davon aus, dass das kein Problem sein sollte. Zudem sollten Sie sich mit dem zuständigen Gewerbeamt/ Bauamt hinsichtlich möglicher Auflagen abstimmen (Stellplätze, Raumnutzung etc.).
Bzgl. der ggf. möglichen steuerlichen Absetzbarkeit z.B. der Miete als Betriebsausgabe und allen weiteren steuerlichen Aspekten besprechen Sie sich bitte mit Ihrem Steuerberater. Zu beachten ist dabei auch die steuerliche Situation Ihrer Mutter. War die Wohnung bisher nicht vermietet, erzielt Ihre Mutter ab dem Zeitpunkt der Vermietung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Demgegenüber können jedoch auch Kosten für die Wohnung abgesetzt werden. Sie sollten sich in diesem Zuge auch gleich Gedanken um Themen wie Erbschaftssteuer, Schenkungen, Nießbrauch etc. machen. War die Wohnung bisher vermietet und werden Kosten abgesetzt, dann sollten Sie beispielsweise u.a. beachten, dass Ihre zukünftigen Mietzahlungen „fremdüblich“ sind, d.h. in etwa dem entsprechen, was ein fremder Dritter bezahlen würde. Aber wie bereits erwähnt, bei allen steuerlichen Aspekten sollten Sie sich bitte an Ihren Steuerberater wenden.
Quelle: Benedikt Glück
Dr. Schauer Steuerberater-Rechtsanwälte PartG
Mitglied der Steuerberaterkammer München und Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
Mai 2017
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