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Goldschmiedin: Werkstatt in Privatwohnung?

Frage

Ich bin Goldschmiedin und möchte mich selbständig machen - allerdings ohne Ladenlokal. Meine Wäre möchte ich in temporären Shops (Pop-Up Stores) und auf Märkten vertreiben. Mein Werktisch soll also in meiner Wohnung stehen. Muss ich das beim Vermieter melden? Was erwartet mich da?

Antwort

Sie sollten vor Aufnahme der Selbstständigkeit neben dem Vermieter auch die örtliche Baubehörde über Ihr Vorhaben informieren. Sie planen, einen Teil Ihrer Wohnfläche „umzunutzen“. Dafür ist eine sog. Nutzungsänderung beim zuständigen Bauamt zu beantragen. Hier werden u.a. Auflagen zum Brandschutz geprüft sowie emissionstechnische Werte (z.B. Lärm, Gerüche etc.) aufgenommen und bewertet.

Ich empfehle Ihnen dringend, vor Aufnahme der Selbstständigkeit Kontakt mit der örtlichen Handwerkskammer aufzunehmen. Dort sind in vielen Fällen sog. Standortberater tätig, die Ihnen zu dem Sachverhalt weiterhelfen können. Die Beratung ist in der Regel kostenlos. Die für Sie zuständige Handwerkskammer finden Sie hier: www.handwerkskammer.de

Quelle: Ulrich Engelhardt
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
bei der Handwerkskammer
März 2018

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