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Hebammenpraxis ohne Geburtshilfe: Gewerbe- oder Wohnflächen?

Frage

Benötigt man beim Betreiben einer Hebammenpraxis OHNE Geburtshilfe (d.h. nur Kurse, Vor-/Nachsorge) Gewerbeflächen oder sind auch Wohnflächen erlaubt?

Antwort

Bei Wohnflächen ist dafür auf jeden Fall ein Antrag beim Bauamt zu stellen. Dieser kann demgemäß beschieden werden, dass die bisherige Wohnfläche auch für diese freiberufliche Tätigkeit nutzbar ist.

In den meisten Fällen sind für solch eine Genehmigung aber noch Auflagen notwendig, vor allen Dingen im Hinblick auf den Brandschutz.

Sie können somit nach allen Flächen schauen unter Berücksichtigung der obigen Ausführungen.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Oktober 2017

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