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Heilpraktikerin für Psychotherapie: Praxis im eigenen Haus?

Frage

Ich würde gerne als Heilpraktikerin für Psychotherapie arbeiten und wüsste gerne, ob ich diese Tätigkeit in einem separaten Raum in unserem Haus anbieten darf. Es ist ein Wohngebiet, wo allerdings ein Nachbar in separaten Räumlichkeiten Fußpflege anbietet, daher bin ich nicht sicher wie das in einem Wohngebiet mit dem Coaching, Beratung und Therapie aussieht. Der Raum in unserem Haus liegt direkt neben dem Flur, wo sich auch eine Toilette befindet und ist durch eine weitere Wohnungseingangstür zum Rest des Hauses abgegrenzt. Ein weiterer Fluchtweg im Falle eines Brandes wäre durch eine Terrassentür zum Parkplatz möglich. Ist das Arbeiten zuhause prinzipiell auch im Wohngebiet möglich? Muss ich eine Nutzungsgenehmigung oder Nutzungsänderung beantragen? Gibt es sonstige Vorgaben die ich berücksichtigen muss?

Antwort

Bei derartigen Vorhaben in bisher nur als Wohnraum genutzten Räumen ist eine Nutzungsänderung beim Bauamt zu beantragen. Gewöhnlich übernimmt dies der Vermieter.

Nach § 55 der Bauordnung von NRW müssen Einrichtungen des Gesundheitswesens barrierefrei gestaltet sein: recht.nrw.de

Weitere Einschränkungen oder Auflagen sind neben den Brandschutzbestimmungen zumeist nicht gegeben.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Juli 2016

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