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Massagetherapeutin: Behandlung in eigenen Wohnräumen?

Frage

Ich möchte mich als Massagetherapeutin selbständig machen und von zu Hause aus arbeiten. Gibt es bestimmte Bedingungen oder Auflagen für eine Selbständigkeit in diesem Berufsbild? Ich bin ausgebildete Massagetherapeutin.

Antwort

Solange die Behandlungen ausschließlich zu Wellnesszwecken angeboten werden sollen, gibt es keine weiteren Auflagen.

Beachten Sie indes, dass Sie bei Nutzung Ihrer Wohnräume als Behandlungsbereich einen Nutzungsänderungsantrag beim Bauamt - bei Mietwohnungen über den Vermieter - stellen müssen. Dies dient vor allem dem Brandschutz, sowie ggf. der Anpassung der Parkplatzsituation vor Ort.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
August 2017

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