Antwort
Ob eine Nutzungsänderung wirklich dauerhaft die kostspieligere Variante ist, sollten Sie zunächst nochmals abklären. Der Antrag auf Nutzungsänderung ist ein kleiner Bauantrag und wird mit einer behördlichen Gebühr berechnet. Ggf. schalten Sie noch einen Architekten ein, der ebenfalls Gebühren berechnet. Bis hierhin werden sich die Kosten wahrscheinlich noch in vertretbarem Rahmen bewegen, was ansonsten noch auf Sie zukommen kann, kann, muss aber nicht, teuer werden. Sie sollten diese Fragen ggf. vorher einmal mit einem Architekten klären: Müssen Umbauten durchgeführt werden, um Brandschutzauflagen einzuhalten? Müssen zusätzliche Toiletten gebaut werden? Werden Stellplatzabgaben wegen fehlender Parkplätze fällig?
Falls Sie die Räumlichkeiten nur bei Bedarf mieten möchten, können bei Volkshochschulen und kirchliche Bildungsstätten nachfragen. Verhandlungsbasis könnten Mietkosten von ca. 50 Euro/Tag sein.
QuelleE: Wilfried Tönnis
Institut für Existenzgründung u. Unternehmensführung
März 2017
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